Zuschuss

Hilfen zur Alltagserleichterung für Menschen mit Behinderungen

Direkte Förderungen in der Steiermark zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen bei der Beschaffung und Instandsetzung von Hilfsmitteln, Trainings, Dolmetschleistungen, Fahrzeuganpassungen und baulichen Maßnahmen. Anträge sind ab 01.01.2026 unbefristet möglich.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2026
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark

Förderziel

Förderung der Teilhabe und Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen durch Gewährung von Zuschüssen zu Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln (Beschaffung, Instandsetzung, Ersatz), Mobilitäts- und Orientierungstrainings, Gebärdensprach- und Schriftdolmetschleistungen, behindertengerechter Fahrzeugausstattung sowie notwendigen baulichen Maßnahmen an Hauptwohnsitzen in der Steiermark.

Förderfähige Ausgaben

  • Beschaffung, Instandsetzung und Ersatz von Hilfsmitteln
  • Mobilitäts- und Orientierungstrainings sowie Vermittlung lebenspraktischer Fertigkeiten
  • Kostenzuschuss für Gebärdensprach- und Schriftdolmetschleistungen
  • Zuschuss zur behindertengerechten Fahrzeugausstattung
  • Zuschuss für notwendige bauliche Maßnahmen an Wohnungen/Wohnhäusern

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in der Steiermark
  • Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates, der Schweiz oder entsprechender Aufenthaltstitel (inkl. anerkannter Flüchtlings- oder subsidiär Schutzberechtigter) mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Hilfeleistung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz

Beschreibung

Die Förderinitiative „Hilfen zur Alltagserleichterung für Menschen mit Behinderungen“ in der Steiermark unterstützt die Selbstständigkeit und gesellschaftliche Teilhabe Betroffener durch ein breites Spektrum an Zuschüssen. Zum Leistungsumfang zählen die Beschaffung, Instandsetzung und der Ersatz von Körperersatzstücken und orthopädischen Hilfsmitteln ebenso wie Mobilitäts- und Orientierungstrainings inklusive lebenspraktischer Schulungen für blinde und sehbehinderte Personen. Zusätzlich werden Gebärdensprach- und Schriftdolmetschleistungen gefördert sowie die Ausstattung von Kraftfahrzeugen an individuelle Mobilitätsbedarfe angepasst. Auch notwendige bauliche Maßnahmen am Hauptwohnsitz in der Steiermark, etwa Neubau, Zubau oder Wohnungsanpassungen, können bezuschusst werden. Anträge sind ab dem 01.01.2026 unbefristet möglich.

Förderberechtigt sind Personen mit dauerhaftem physischen, intellektuellen, psychischen oder Sinnesbeeinträchtigungen, die in der Steiermark ihren Hauptwohnsitz innehaben und über die Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates, der Schweiz oder einen entsprechenden Aufenthaltstitel (inklusive anerkannter Flüchtlings- oder subsidiär Schutzberechtigter) mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten verfügen. Die Zielsetzung besteht darin, individuelle Bedarfe passgenau zu decken und Barrieren im Alltag abzubauen. Interessierte reichen einen „Antrag auf Hilfeleistung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz“ bei der Abteilung 11 – Soziales, Arbeit und Integration der Steiermärkischen Landesregierung ein. Diese Direktförderung bietet eine wertvolle Möglichkeit, persönliche Mobilität und Teilhabe nachhaltig zu stärken.

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