Zuschuss

Hilfsfonds für Menschen mit geistiger Behinderung

Einzelfallhilfen für Menschen mit geistiger Behinderung zur Finanzierung notwendiger Anschaffungen, Pflegeleistungen oder medizinischer Bedarfe. Anträge jederzeit möglich über Caritas-Beratung.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Berlin

Förderziel

Förderung von Einzelfallhilfen für Menschen mit geistiger Behinderung, die finanziell bedürftig sind und deren Bedarfe nicht von üblichen Kostenträgern gedeckt werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Notwendige Anschaffungen (z. B. Ersatz defekter Haushaltsgeräte)
  • Energiekostennachzahlungen
  • Beihilfen bei Gruppenreisen
  • Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld oder Pflegeheim
  • Medizinische Bedarfe

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten, die von öffentlichen Stellen oder Kranken-/Pflegeversicherung übernommen werden

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Geistige Behinderung
  • Finanzielle Bedürftigkeit
  • Ausschluss üblicher Kostenträger (Kranken- und Pflegeversicherung)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Nachweis der geistigen Behinderung
  3. Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit (Einkommens- und Vermögensnachweise)
  4. Beratungsempfehlung einer Caritas-Beratungsstelle

Bewertungskriterien

  • Prüfung finanzieller Bedürftigkeit
  • Ausschluss öffentlicher Kostenträger

Beschreibung

Der Hilfsfonds für Menschen mit geistiger Behinderung der Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Erzbistum Berlin unterstützt finanziell benachteiligte Privatpersonen mit kognitiver Beeinträchtigung in der Region Berlin. Gefördert werden Einzelfallhilfen für notwendige Anschaffungen, Energiekostennachzahlungen, Gruppenreisebeihilfen, Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld oder Pflegeheim sowie medizinische Bedarfe, soweit diese nicht von öffentlichen Stellen, der Kranken- oder Pflegeversicherung übernommen werden. Voraussetzung ist eine anerkannte geistige Behinderung, nachgewiesene finanzielle Bedürftigkeit und der Ausschluss üblicher Kostenträger. Anträge können jederzeit über eine Caritas-Beratungsstelle oder eine andere gemeinnützige Einrichtung eingereicht werden. Die Vergabe erfolgt nach Prüfung der Fördervoraussetzungen und der finanziellen Situation der Antragstellenden.

Für die Antragstellung sind das vollständig ausgefüllte Antragsformular, ein Nachweis der geistigen Behinderung, Einkommens- und Vermögensnachweise sowie eine Empfehlung der Caritas-Beratung erforderlich. Die Stiftung legt großen Wert auf unbürokratische Hilfe im Einzelfall: Antragstellende erhalten zeitnah eine Entscheidung, damit dringende Anschaffungen und Pflegeleistungen schnell realisiert werden können. Interessierte finden ausführliche Informationen und das Antragsformular in gedruckter Form bei jeder Caritas-Beratungsstelle in Berlin. Der Fonds bietet so eine verlässliche Unterstützung für Menschen, deren Bedürfnisse nicht durch Standardleistungen abgedeckt werden und die dringend auf zusätzliches Engagement angewiesen sind.

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