Zuschuss

Hilfsmittelpool für Schüler:innen

Bedarfsgerechte Bereitstellung von schulischen Hilfsmitteln für Kinder und Jugendliche in Kärnten. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Gemäß § 15 Abs. 1 lit. g K-ChG wird die Anschaffung von Hilfsmitteln für schulpflichtige Kinder und Jugendliche gefördert und diese über einen Träger bedarfsgerecht zugewiesen.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Hilfsmitteln
  • Personalkosten für die Abwicklung durch den Träger

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag des Trägers auf Hilfsmittelanschaffung und konkrete Zuweisung
  • Erfüllen des Behindertenbegriffs nach § 2 K-ChG
  • Erfüllen der persönlichen Voraussetzungen nach § 5 K-ChG (österreichische Staatsbürger, Asylberechtigte, bestimmte andere Personengruppen)
  • Bestehende Schulpflicht

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweise über die Behinderteneigenschaft nach § 2 K-ChG
  2. Nachweise über die persönlichen Voraussetzungen nach § 5 K-ChG
  3. Antrag des Trägers / Hilfsmittelpool
  4. Rechnung über das angeschaffte Hilfsmittel
  5. Formlose Bedarfsmeldung durch den Hilfsmittelpool

Beschreibung

Hilfsmittelpool für Schüler:innen ermöglicht die bedarfsgerechte Ausstattung schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher mit anerkanntem Behindertenstatus in Kärnten. Öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen können jederzeit einen Zuschuss beantragen, um pädagogische oder technische Hilfsmittel zu beschaffen. Zielsetzung ist es, den Unterricht barrierefrei zu gestalten und Chancengleichheit gemäß § 15 Abs. 1 lit. g Kärntner Chancengleichheitsgesetz (K-ChG) zu verwirklichen. Die angeschafften Geräte und Materialien verbleiben im Eigentum des Landes Kärnten und werden durch einen zentralen Trägerpool effizient verteilt. Förderbereiche umfassen Kinder und Jugendliche, Bildung, Arbeit & Soziales sowie Aus- & Weiterbildung.

Förderfähig sind neben den Anschaffungskosten auch Personalkosten für die Abwicklung durch den Träger. Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein formeller Antrag des Trägers inklusive konkreter Bedarfsmeldung, der Nachweis des Behindertenbegriffs nach § 2 K-ChG, die Erfüllung persönlicher Voraussetzungen nach § 5 K-ChG (österreichische Staatsbürgerschaft, Asylberechtigte u. a.) sowie die bestehende Schulpflicht. Als Unterlagen sind vorzulegen: Nachweise über die Behinderung, Nachweise zu den persönlichen Voraussetzungen, der ausgefüllte Antrag des Hilfsmittelpools, die Rechnung über das Hilfsmittel sowie eine formlose Bedarfsmeldung. Eine Rechnungsprüfung durch das Land garantiert transparente Mittelverwendung. Anträge können ohne Fristende eingereicht werden, wodurch der kontinuierliche Zugang zur Förderung gesichert ist.

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