Hochwasserschutz ELER 2023–2027 Brandenburg
Förderung von Hochwasserschutzvorhaben in Brandenburg im Rahmen der ELER-Förderperiode 2023–2027. Anträge jederzeit digital über die ILB möglich. Laufzeit der Verwaltungsvorschrift bis 31.12.2029.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Finanzierung ist die Verbesserung des Hochwasserschutzes zur Stärkung und Sicherung der Daseinsvorsorge und gleichwertiger Lebensverhältnisse, einschließlich nachhaltiger Entwicklung insbesondere des ländlichen Raums. Gefördert werden planungsbegleitende Gutachten, Ingenieurleistungen (HOAI-Phasen 1–4), Neubau, Verstärkung und Umbau wasserbaulicher Anlagen, Rückverlegungen von Deichen sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhalts im Einzugsgebiet.
Förderfähige Ausgaben
- Planungs- und Gutachterkosten
- Ingenieurleistungen (HOAI-Phasen 1–4)
- Investitionskosten einschließlich Kompensationsmaßnahmen
- Grunderwerb (max. 10 % der erstattungsfähigen Kosten)
- Notar- und Gerichtskosten
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Unterhaltung und Pflege von Gewässern
- Entwässerungsmaßnahmen
- Doppelförderung oder Doppelfinanzierung
- mobile Hochwasserschutzwände
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Trägerschaft des Landes Brandenburg oder eines Wasser- und Bodenverbands nach UVZV
- Vorhaben muss Bestandteil eines Hochwasserrisikomanagementplans oder eines Landeskonzepts sein
- Nachweis einer behördlichen Zulassung oder die Aussicht auf Genehmigung bei Antragstellung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefüllter Antrag über das Internetportal der ILB
- Nachweis der behördlichen Zulassung oder in Aussichtstellung
- Nachweis der Trägerschaft bzw. Verbandszuständigkeit
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Sicherung der Daseinsvorsorge
- Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit des Hochwasserschutzes
Beschreibung
Mit dem Förderprogramm Hochwasserschutz ELER 2023–2027 in Brandenburg unterstützt das Land öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände und Vereine bei Projekten zur Verminderung von Hochwasserrisiken und zur Stärkung der Daseinsvorsorge in ländlichen Gebieten. Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse durch den Neubau, die Verstärkung und den Umbau wasserbaulicher Anlagen, die Rückverlegung von Deichen sowie Maßnahmen zur Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts. Beratene Akteur:innen erhalten Fördermittel in Höhe von 100 % der förderfähigen Ausgaben – darunter Gutachter- und Ingenieurleistungen (HOAI-Phasen 1–4), Investitionskosten für bauliche Anlagen, Kompensationsmaßnahmen, Grunderwerb (bis 10 % der Kosten), Notar- und Gerichtskosten sowie Umsatzsteuer, sofern kein Vorsteuerabzug möglich ist. Auch planungsbegleitende Gutachten und Machbarkeitsstudien werden abgedeckt. Nachhaltigkeitsaspekte, die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Schutzmaßnahmen und die Wirkung im Hochwasserrisikomanagement fließen in die Projektbewertung ein.
Antragstellende sind das Landesamt für Umwelt (Wasserwirtschaftsamt) sowie Wasser- und Bodenverbände, sofern sie nach der Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung zuständig sind. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass das Vorhaben Bestandteil eines Hochwasserrisikomanagementplans oder eines landesweiten Konzepts ist und zum Zeitpunkt der Antragstellung eine behördliche Zulassung vorliegt oder in Aussicht steht. Die Förderanträge können jederzeit digital über das Internetportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht werden; Laufzeit der Verwaltungsvorschrift ist bis zum 31.12.2029. Benötigt werden unter anderem eine Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan sowie Nachweise zur Trägerschaft und behördlichen Zulassung. Auf diese Weise gelingt eine schnelle, passgenaue Finanzierung wichtiger Schutzinfrastruktur im ländlichen Raum.
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