Zuschuss

Holz Innovativ Programm (HIP)

Das Holz Innovativ Programm (HIP) fördert Innovationen in der stofflichen und energetischen Nutzung von Holz in Baden-Württemberg. Anträge für Vorhabensskizzen sind jeweils zum 15. März und 15. September sowie für Holzbauvorhaben zusätzlich zum 15. Juni und 31. Dezember eines Jahres einzureichen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
08.01.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: Mindestens 100.000 € EFRE-Anteil, maximal 2.000.000 € je Vorhaben
Förderquote: 40% - 100%

Förderziel

Ziel der Förderung ist, die Innovationskraft und Innovationstätigkeit der Unternehmen des Clusters Forst & Holz zu stärken und die nachhaltige, stoffliche sowie energetische Nutzung des Rohstoffs Holz zu verbessern. Es sollen neue Anwendungsfelder erschlossen, Klimaschutzbeiträge geleistet und die regionale Wertschöpfung in Baden-Württemberg erhöht werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionen
  • Personalaufwendungen inkl. 15% Gemeinkostenpauschale
  • Sachmittel
  • Abschreibungskosten für Investitionen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Grunderwerb
  • Umsatzsteuer bei Zuwendungsempfängern mit Vorsteuerabzug
  • Wohnbauprojekte zum gewerblichen Verkauf

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Genossenschaften
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Maßnahmen müssen in Baden-Württemberg durchgeführt werden
  • Vorhaben muss Innovationen in der stofflichen und energetischen Nutzung von Holz beinhalten
  • Mindestens 100.000 € EFRE-Finanzierungsanteil
  • Zweckbindungsfrist von 15 Jahren für bauliche Anlagen bzw. 5 Jahren für andere Investitionen
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien ausgeschlossen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vorhabensskizze
  2. Formular \"Geplante Zielbeiträge\"
  3. Formales Antragsformular des EFRE-Programms
  4. Projektbeschreibung
  5. Zeitplan mit Meilensteinen

Bewertungskriterien

  • Innovationspotenzial
  • KMU-Orientierung
  • Relevanz für eine nachhaltige, bioökonomische Wertschöpfungskette Holz
  • Leistungsfähigkeit und Kompetenz der Antragstellenden
  • Architektonische Gestaltung und Baukultur (bei Holzbauprojekten)
  • Modellcharakter und Vorbildwirkung (bei Holzbauprojekten)
  • Beitrag zum Klimaschutz und regionale Wertschöpfung (bei Holzbauprojekten)

Beschreibung

Das Holz Innovativ Programm (HIP) unterstützt die stoffliche und energetische Nutzung von Holz in Baden-Württemberg. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen, öffentliche und gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Interessenverbände, Existenzgründer:innen sowie Privatpersonen. Im Fokus stehen Projekte aus den Bereichen Unternehmensfinanzierung, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Beratung, Forschung & Innovation und modellhafte Holzbauvorhaben. Das zweistufige Auswahlverfahren beginnt mit einer Vorhabensskizze, die jährlich bis zum 15. März und 15. September einzureichen ist; Holzbauprojekte können zusätzlich zum 15. Juni bzw. 31. Dezember angemeldet werden. Nach positiver Vorauswahl durch den Clusterbeirat Forst & Holz bzw. die Jury Holzbau folgt die Einreichung des formalen Antrags bei der L-Bank innerhalb von sechs Monaten.

Ziel des Programms ist es, die Innovationskraft des Clusters Forst & Holz zu steigern, neue Anwendungsfelder zu erschließen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Förderquote liegt je nach Maßnahme zwischen 40 % und 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; der EFRE-Anteil beträgt mindestens 100.000 € und kann bis zu 2 Mio. € pro Vorhaben betragen. Zuwendungsfähig sind Investitionen, Personalaufwendungen inkl. 15 % Gemeinkostenpauschale, Sachmittel und Abschreibungskosten. Ausgenommen bleiben Grunderwerb, Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzug und gewerbliche Wohnbauprojekte. Bewertet werden unter anderem Innovationspotenzial, KMU-Orientierung, Beitrag zu nachhaltiger Wertschöpfung, fachliche Leistungsfähigkeit sowie bei Holzbauvorhaben architektonische Gestaltung und Modellcharakter. Voraussetzung ist die Durchführung in Baden-Württemberg, Einhaltung der EFRE-Bestimmungen und eine Zweckbindungsfrist von 15 Jahren (baulich) bzw. 5 Jahren.

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