Holzheizungen zur Eigenversorgung
Förderung von Investitionen in Holzheizungen ≥ 100 kW zur Eigenversorgung von betriebseigenen Gebäuden in Österreich. Anträge bis 31.12.2050 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden, zur zentralen Wärmeversorgung eines betriebseigenen Gebäudes.
Förderfähige Ausgaben
- Kesselanlagen inkl. Montage
- Rauchgasreinigung und Kamin
- Pufferspeicher
- Heizungstechnik
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebssitz in Österreich
- Antragstellung vor erster rechtsverbindlicher Bestellung oder Baubeginn
- Investitionen in Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung
- Bericht des Kreditinstituts bei Investitionsvolumen > 500.000 €
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Technisches Datenblatt
- Bericht des Kreditinstituts bei Investitionsvolumen > 500.000 €
Beschreibung
Die betriebliche Umweltförderung Holzheizungen zur Eigenversorgung richtet sich an Unternehmen, Interessenverbände, sonstige Vereine und Konfessionsgemeinschaften in ganz Österreich, die ihre Energieeffizienz steigern und erneuerbare Energien einsetzen möchten. Im Fokus stehen Kesselanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 100 kW, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden. Ziel ist die zentrale Versorgung betriebseigener Gebäude mit nachhaltiger Wärme, wodurch Treibhausgasemissionen deutlich gesenkt und langfristig Betriebskosten reduziert werden. Gleichzeitig unterstützt dieses Förderinstrument den Klimaschutz und Umwelt-/Naturschutz, indem es den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energieträger vorantreibt und so zur nachhaltigen Entwicklung von Energieprojekten beiträgt.
Anträge können bis zum 31. Dezember 2050 gestellt werden, sofern die Einreichung vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, Lieferung oder dem Baubeginn erfolgt und der Betriebssitz in Österreich liegt. Förderfähige Ausgaben umfassen unter anderem den Kessel inklusive Montage, Rauchgasreinigung mit Kamin, Pufferspeicher sowie die zugehörige Heizungstechnik. Bei einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 Euro ist zusätzlich ein Bericht des Kreditinstituts vorzulegen. Technische Datenblätter und maßnahmenbezogene Nachweise sind Teil der Antragsunterlagen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Portal der Förderstelle, und die Kommunalkredit Public Consulting GmbH übernimmt die fachliche Prüfung sowie die Betreuung von der Antragseinreichung bis zur Auszahlung. Dieses attraktive Zuschussangebot ermöglicht Organisationen eine effiziente Umsetzung von Holzheizungsprojekten und leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Wärmeversorgung.