Holzminden SolarFair – Förderung für Balkonkraftwerke (Stadt Holzminden)
Zuschuss von 200 € für ein Balkonkraftwerk für Personen in Holzminden, die Wohngeld oder Bürgergeld beziehen. Förderung in den Jahren 2025 und 2026 für bis zu 100 Anlagen (Reihenfolge nach Antragseingang).
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Anschaffung, Montage und Inbetriebnahme kleiner Photovoltaik-Anlagen (Balkonkraftwerke) durch einkommensschwache Haushalte (Wohngeld- oder Bürgergeldbeziehende) zur Erzeugung von eigenem Strom und zur Unterstützung des kommunalen Klimaschutzes.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung und Montage eines Balkonkraftwerks
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in Holzminden
- Bezug von Wohngeld oder Bürgergeld
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bewilligungsbescheid über den Bezug von Wohn- oder Bürgergeld
- Kopie der Rechnung für die Balkonkraftwerk-Anlage
- Foto der montierten Anlage
- Anmeldebestätigung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
- Nachweis eines gültigen Ökostrom-Tarifs
Bewertungskriterien
- Reihenfolge des Antragseingangs
Beschreibung
Die Stadt Holzminden unterstützt einkommensschwache Haushalte mit einem einmaligen Zuschuss von 200 € für die Anschaffung, Montage und Inbetriebnahme eines kleinen Photovoltaik-Systems (Balkonkraftwerk). Die Förderung im Rahmen des Programms „Holzminden SolarFair – Förderung für Balkonkraftwerke“ richtet sich an Personen mit Wohnsitz in Holzminden, die Wohngeld oder Bürgergeld beziehen. In den Jahren 2025 und 2026 werden bis zu 100 Anlagen gefördert, wobei die Vergabe nach dem Eingang der Anträge erfolgt. Ziel ist es, die dezentrale Stromerzeugung zu stärken, Energiekosten zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zum kommunalen Klimaschutz zu leisten.
Bewerbungsberechtigt sind alle einkommensschwachen Haushalte mit Nachweis des Bezugs von Wohngeld oder Bürgergeld sowie mit Hauptwohnsitz in Holzminden. Gefördert werden ausschließlich die Ausgaben für die Anschaffung und fachgerechte Montage des Balkonkraftwerks. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich: Bewilligungsbescheid über den Wohn- oder Bürgergeldbezug, Rechnungskopie der Anlage, Foto der montierten Solarmodule, Anmeldebestätigung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sowie ein Nachweis eines gültigen Ökostrom-Tarifs. Die Mittel werden in der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben, sodass ein frühzeitiger Antrag die Chance auf Förderung erhöht. Dieses Programm bietet eine attraktive Möglichkeit, klimafreundliche Eigenstromerzeugung umzusetzen und langfristig Energieeinsparungen zu realisieren.
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