Zuschuss

Hüpers-Verbrauchszustiftung (Bürgerstiftung Wesermarsch)

Förderung von gemeinnützigen Vorhaben und Anschaffungen im gesellschaftlichen und sozialen Bereich in Ovelgönne, Golzwarden und im gesamten Landkreis Wesermarsch. Anträge jederzeit möglich.

Soziales Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niedersachsen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Zweck der Verbrauchszustiftung ist die Förderung von Vorhaben und Anschaffungen im gesellschaftlichen und sozialen Bereich. Die Mittel sollen unmittelbar und ausschließlich gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung dienen und sind regional auf den Ortsteil Ovelgönne sowie nachrangig auf Golzwarden (Stadt Brake) und den gesamten Landkreis Wesermarsch beschränkt.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffungen
  • Projektvorhaben

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnütziger Zweck im Sinne der Abgabenordnung
  • Projektrealisierung im Ortsteil Ovelgönne, Golzwarden oder im Landkreis Wesermarsch

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Förderantrag

Bewertungskriterien

  • Regionaler Bezug
  • Gemeinnützigkeit

Beschreibung

Die Hüpers-Verbrauchszustiftung der Bürgerstiftung Wesermarsch unterstützt gemeinnützige Vorhaben und notwendige Anschaffungen im gesellschaftlichen und sozialen Bereich. Regional liegt der Schwerpunkt auf dem Ortsteil Ovelgönne, gefolgt von Golzwarden (Stadt Brake) und dem gesamten Landkreis Wesermarsch. Förderfähig sind insbesondere Vereine, Initiativen und sonstige gemeinnützige Organisationen, die einen klaren regionalen Bezug nachweisen und Projekte gemäß den Vorgaben der Abgabenordnung realisieren. Die Zustiftung resultiert aus dem Nachlass von Heinrich August und Henny Emilie Hüpers, deren Vermögen in die Bürgerstiftung eingebracht wurde, um langfristig gemeinnützige Zwecke zu fördern. Seither fließen die Erträge und Zustiftungen direkt in Projekte, die den sozialen Zusammenhalt stärken und einen nachhaltigen Nutzen für die Region bieten.

Anträge sind jederzeit möglich und werden als einmaliger Zuschuss gewährt. Gefördert werden sowohl Anschaffungen als auch Projektvorhaben, die gemeinnützigen Zwecken dienen und den Förderbereichen Soziales, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Arbeit & Soziales sowie Landwirtschaft & ländliche Entwicklung zuzuordnen sind. Bewertungskriterien sind die nachgewiesene Gemeinnützigkeit sowie der regionale Bezug des Projekts. Zur Antragstellung ist ein ausgefüllter Förderantrag einzureichen, der bei positiver Prüfung die zügige Bereitstellung der Mittel ermöglicht. Die Hüpers-Verbrauchszustiftung bietet damit eine verlässliche Finanzierungsquelle für Akteur:innen, die sich in der Wesermarsch nachhaltig für gesellschaftliches Miteinander und lokale Entwicklung einsetzen.

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