Humangenetische Untersuchungen für Nichtversicherte
Übernahme der Kosten für humangenetische Untersuchungen für nicht versicherte Personen in Wien als Unterstützung durch den Bund. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Übernahme der Kosten für humangenetische Untersuchungen für Nichtversicherte durch den Bund als Unterstützungsleistung für diese Zielgruppe.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für humangenetische Untersuchungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nichtversichert gemäß § 4 der Verordnung BGBl. Nr. 274/1981
- Verdacht auf genetisch bedingte Erkrankung oder Chromosomenanomalie
- Eltern mit Kinderwunsch oder Schwangerschaft bei Risikofaktoren
Beschreibung
Humangenetische Untersuchungen für Nichtversicherte ermöglichen eine finanzielle Entlastung für Menschen in Wien, die keinen Krankenversicherungsschutz besitzen. Dieses Programm wird vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz als Zuschuss gefördert und richtet sich an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die entsprechende Untersuchungen durchführen. Ziel ist die Übernahme der Ausgaben für humangenetische Diagnostik – von Chromosomenanalysen bis zu molekulargenetischen Tests – um frühzeitige Erkennung und Vorsorge bei genetisch bedingten Erkrankungen zu unterstützen. Die Förderung leistet einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung der Volksgesundheit und stellt eine Brücke zwischen medizinischem Bedarf und finanzieller Machbarkeit für Betroffene dar.
Förderberechtigt sind nicht versicherte Personen gemäß § 4 der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über vordringliche Maßnahmen zur Erhaltung der Volksgesundheit (BGBl. Nr. 274/1981). Dazu zählen Menschen mit dem Verdacht auf genetisch bedingte Erkrankungen oder Chromosomenanomalien sowie Eltern mit Kinderwunsch beziehungsweise in bestehenden Schwangerschaften unter bestimmten Risikofaktoren (beispielsweise Alter > 35 bei der Frau oder familiäre Vorbelastung). Unternehmen und öffentliche Einrichtungen können jederzeit Anträge stellen, da die Fördermöglichkeit fortlaufend besteht. Erstattungsfähig sind ausschließlich die Kosten für humangenetische Untersuchungen. Dieser Zuschuss bietet eine unkomplizierte und nachhaltige Unterstützung für diejenigen, die ohne Versicherungsschutz auf eine lebenswichtige genetische Analyse angewiesen sind.