Darlehen

IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen

Zinsgünstiges Förderdarlehen für Unternehmen und Existenzgründer:innen in Schleswig-Holstein zum Ausbau und zur Verbesserung der Breitbandinfrastruktur. Anträge sind fortlaufend möglich.

Smart Cities & Regionen Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Unternehmensgröße: KMU

Förderziel

Unterstützung von Unternehmen und Existenzgründer:innen in Schleswig-Holstein bei Investitionen in den Ausbau und die Verbesserung der Breitbandinfrastruktur, um leistungsfähige Internetzugänge in der Region zu schaffen.

Förderfähige Ausgaben

  • Errichtung von Glasfasernetzen und sonstiger Breitbandinfrastruktur
  • Netzkomponenten und -hardware
  • Planungs- und Ingenieurleistungen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
  • Investition in den Ausbau oder die Verbesserung der Breitbandinfrastruktur

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Merkblatt zum Förderdarlehen
  2. Antragsformular
  3. Abrufformular

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des Vorhabens
  • Auswirkung auf Versorgungslücken in der Region

Beschreibung

Das IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen richtet sich an Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer:innen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die in den Ausbau und die Verbesserung der Breitbandinfrastruktur investieren möchten. Mit einem zinsgünstigen Darlehen unterstützt die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Investitionsvorhaben zur Errichtung von Glasfasernetzen, Netzkomponenten und -hardware sowie zur Finanzierung von Planungs- und Ingenieurleistungen. Ziel ist es, leistungsfähige Internetzugänge in der Region zu schaffen, Versorgungslücken zu schließen und die digitale Wettbewerbsfähigkeit vor Ort nachhaltig zu stärken. Anträge können fortlaufend gestellt werden, wodurch eine flexible Planung ohne feste Fristen möglich ist.

Förderberechtigt sind Unternehmen und Existenzgründer:innen mit Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die in die Errichtung oder Erweiterung leistungsfähiger Breitbandnetze investieren. Wichtigste Zuwendungsvoraussetzungen sind der Nachweis des Firmensitzes im Land sowie der geplanten Investition in die Breitbandinfrastruktur. Beurteilungskriterien sind die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des Projekts sowie dessen Beitrag zur Verbesserung der regionalen Versorgung. Gefördert werden Ausgaben für Glasfasernetze, sonstige Breitbandinfrastruktur, Netzkomponenten, Hardware sowie Planungs- und Ingenieurleistungen. Für die Antragstellung werden das Merkblatt zum Förderdarlehen, das Antragsformular und das Abrufformular benötigt. Da das Programm ohne feste Frist auskommt, können interessierte Unternehmen und Gründer:innen jederzeit einen Antrag bei der IB.SH einreichen und von attraktiven Konditionen profitieren.

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