IB.SH Härtefallfonds Mittelstand - Anschlussfinanzierung
Anschlussfinanzierung für Kunden mit bestehenden Förderdarlehen aus dem IB.SH Härtefallfonds Mittelstand: zinsloses Darlehen über sieben Jahre, Antrag sechs Wochen vor Fälligkeit.
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Förderkriterien
Förderziel
Anschlussfinanzierung für Darlehensnehmer mit bestehenden Förderdarlehen aus dem IB.SH Härtefallfonds Mittelstand zur Fortsetzung der Finanzierung ihrer Restschuld.
Förderfähige Ausgaben
- Restschuld der Erstfinanzierung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- exportbezogene Tätigkeiten
- Gewährung oder Besicherung anderer Kreditlinien
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Darlehensnehmer mit bestehendem Förderdarlehen aus dem IB.SH Härtefallfonds Mittelstand
- Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- Antragseingang spätestens sechs Wochen vor Fälligkeit der Erstfinanzierung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag Anschlussfinanzierung
- De-minimis-Erklärung
- Legitimationsnachweise
- Unterlagen zu Eigentumsverhältnissen
Bewertungskriterien
- Bonitätseinschätzung der Hausbank
- Einhaltung der De-minimis-Voraussetzungen
- Nachhaltige Perspektive des Unternehmens
Beschreibung
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ermöglicht mit dem IB.SH Härtefallfonds Mittelstand – Anschlussfinanzierung eine zinslose Darlehensverlängerung über sieben Jahre für Unternehmen und Existenzgründer:innen mit bereits laufenden Förderdarlehen aus dem IB.SH Härtefallfonds Mittelstand. Antragsberechtigt sind haupterwerbliche Betriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die aufgrund der Corona-Krise in einen Liquiditätsengpass geraten sind und deren Restschuld der Erstfinanzierung zum Ende der fünfjährigen Laufzeit übertragen werden soll. Die Anschlussfinanzierung deckt 100 % der Restschuld ab und wird unter Beibehaltung der gewohnten monatlichen Tilgungsrate ausgezahlt. Voraussetzung ist ein vollständiger Antrag spätestens sechs Wochen vor Fälligkeit sowie die Bestätigung der Hausbank, dass die De-minimis-Voraussetzungen eingehalten werden, keine Insolvenzlage besteht und eine nachhaltige Fortführungsperspektive für das Unternehmen gegeben ist.
Für die Antragstellung sind neben dem Darlehensantrag eine De-minimis-Erklärung, Legitimations‐ und Nachweise zu den Eigentumsverhältnissen sowie eine Klassifizierung nach Wirtschaftszweig (NACE) erforderlich. Die Hausbank stellt zudem einen zusätzlichen Eigenbeitrag in Höhe von 10 % des Förderdarlehens bereit. Die Höhe der möglichen Anschlussfinanzierung richtet sich nach der Bonitätseinschätzung der Hausbank, den bereits in Anspruch genommenen De-minimis-Beihilfen und dem maximal zulässigen Gesamtbeihilfewert. Nach Bewilligung erfolgt die Auszahlung direkt auf das Konto bei der Hausbank. Die zinslose Laufzeit von sieben Jahren, verbunden mit Tilgungsfreiheit für die ersten zwei Jahre und dem bewährten zehnjährigen Tilgungsprofil, sorgt für langfristige Planungssicherheit.
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