Darlehen

IBB Energetische Gebäudesanierung

Zinsgünstiges Darlehensprogramm der IBB für die energetische Sanierung von Wohngebäuden in Berlin mit zusätzlicher Zinssubvention und Tilgungszuschuss. Anträge sind jederzeit vor Vorhabensbeginn möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin
Unternehmensgröße: Alle Unternehmensgrößen
Fördersumme: Bis zu 150.000 € je Wohneinheit (Effizienzhaus) bzw. bis zu 60.000 € je Wohneinheit (Einzelmaßnahmen)
Förderquote: 100%

Förderziel

Die Investitionsbank Berlin unterstützt kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften sowie Vermieter:innen und Investor:innen bei der energetischen Modernisierung von Wohngebäuden in Berlin durch zinsverbilligte KfW-Darlehen mit zusätzlicher Zinssubvention der IBB und einem Tilgungszuschuss.

Förderfähige Ausgaben

  • Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus
  • Kauf frisch sanierter Wohnimmobilien
  • Sanierung von Baudenkmälern
  • Wärmedämmung von Wänden und Dachflächen
  • Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Boardinghäuser
  • Ferienhäuser und -wohnungen
  • Wochenendhäuser
  • Umschuldung bereits begonnener oder abgeschlossener Bauvorhaben
  • Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Investitionsstandort muss in Berlin liegen
  • Bauantrag oder Bauanzeige des Wohngebäudes liegt mindestens 5 Jahre zurück
  • Bankübliche Sicherheiten sind zu stellen
  • Keine Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
  • Boardinghäuser, Ferien- und Wochenendhäuser sind ausgeschlossen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Finanzierungsplan/Antrag IBB
  2. Bestätigung des Energieeffizienz-Experten zum KfW-Antrag
  3. Aktuelle Mietenliste
  4. Kopien der Gewerbemietverträge
  5. Geplante Mieten nach Durchführung
  6. Planungsrechnung (Investitions-/Liquiditätsplan)
  7. Aktueller Grundbuchauszug
  8. Kopien von Eintragungsbewilligungen und Darlehensverträgen
  9. Auszüge aus Baulasten- und Altlastenverzeichnis
  10. Katasterunterlagen (Liegenschaftsbuch, Flurkarte)
  11. Aktueller Energieausweis
  12. Kopie des Kaufvertrags bei Neuerwerb
  13. Baubeschreibung und Bauunterlagen (Bauantrag, Baugenehmigung)
  14. Kostenaufstellung und Kostenvoranschläge
  15. Bauablauf- und Auszahlungsplan
  16. Selbstauskunft IBB-Vordruck
  17. ESG-Selbsterklärung
  18. Einkommensteuerbescheide und -erklärungen der letzten 3 Jahre
  19. Einkommensnachweise für das laufende Jahr
  20. Jahresabschlüsse/Bilanzen der letzten 3 Jahre
  21. Nachweise über bestehende Verbindlichkeiten
  22. Vorvertragliche Informationen für Verbraucher
  23. Gesellschaftsvertrag und aktueller Handelsregisterauszug
  24. Organigramm und Gesellschafterbeschlüsse
  25. Erklärungen (Datenschutz, PEP)
  26. Auszug aus dem Transparenzregister
  27. Immobilienaufstellung
  28. Eigenkapitalnachweise
  29. De-minimis-Beihilfeformulare
  30. Legitimationsprüfung

Bewertungskriterien

  • Erfüllung der KfW-Effizienzhaus-Standards
  • Bonitätsprüfung
  • Immobilien- und Objektbewertung
  • Nachweis eines Energieeffizienz-Experten

Beschreibung

Das zinssubventionierte Darlehen der Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften sowie Vermieter:innen, Investor:innen und Ersterwerber:innen von frisch sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen speziell in Berlin bei der energetischen Modernisierung. Mit einer zusätzlichen Zinssubvention von bis zu 0,6 % p. a. auf den KfW-Kredit und einem attraktiven Tilgungszuschuss werden Sanierungsprojekte gefördert, die den KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen oder einzelne energetische Maßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch sowie Heizungs- und Lüftungsanlagen umfassen. Dabei werden ebenso Baudenkmale, der Um- und Ausbau beheizter Nichtwohnflächen in Wohnraum sowie digitale Energiespar- und Smart-Systems berücksichtigt. Eine Kombination mit weiteren öffentlichen Fördermitteln ist möglich, sofern die Gesamtförderquote 100 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.

Gefördert werden bis zu 150 000 € je Wohneinheit bei Komplettsanierungen zum Effizienzhaus und bis zu 60 000 € je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen. Voraussetzungen sind unter anderem ein Investitionsstandort in Berlin, ein Bauantrag oder eine Bauanzeige, die mindestens fünf Jahre zurückliegt, bankübliche Sicherheiten sowie der Nachweis eines Energieeffizienz-Expert:innen. Boardinghäuser, Ferien- und Wochenendhäuser sowie Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben sind ausgeschlossen. Anträge können jederzeit vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Für zugesagte Kreditbeträge gilt eine Abruffrist von 12 Monaten, die ohne erneuten Antrag auf bis zu 48 Monate verlängert werden kann. Diese kontinuierlich verfügbare Finanzierung leistet einen wichtigen Beitrag zu Klimaschutz und energieeffizientem Wohnungsbau in der Hauptstadt.

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