Beteiligung

IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen

Förderung in Form einer Beteiligung für Kleinst- und kleine Unternehmen in Sachsen-Anhalt zur Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, Anpassungsentwicklungen sowie Markteinführung und Wachstumsfinanzierungen.

Unternehmensfinanzierung Beratung Existenzgründung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen-Anhalt
Unternehmensgröße: Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen
Förderquote: 25 %

Förderziel

Unterstützung von Unternehmensneugründungen durch stille oder offene Beteiligungen bis zu 25 % des Kapitals, um Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, Anpassungsentwicklungen bis zur Markteinführung sowie Markteinführungen und Wachstumsfinanzierungen zu fördern.

Förderfähige Ausgaben

  • Forschungs- und Entwicklungsarbeiten
  • Anpassungsentwicklungen bis zur Markteinführung
  • Markteinführung und Wachstumsfinanzierungen

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kleinst- oder kleines Unternehmen gemäß EU-KMU-Definition
  • Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
  • Eintragung ins Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegend
  • Unternehmen darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben, keine Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben und nicht durch einen Zusammenschluss gegründet worden sein
  • Vorlage eines qualifizierten und projektbezogenen Businessplans mit Investitions-, Kosten- und Finanzierungsplan

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. IBG-Antragsformular
  2. Businessplan inkl. Investitions- und Kostenplan
  3. Finanzierungsplan

Beschreibung

Die IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen richten sich an Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Das Beteiligungsprogramm stellt stille oder offene Beteiligungen als Minderheitsbeteiligung bis zu 25 % des Eigenkapitals bereit, um Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, Anpassungsentwicklungen bis zur Markteinführung sowie Wachstumsfinanzierungen zu ermöglichen. Im Fokus stehen Themenfelder wie Unternehmensfinanzierung, Beratung, Existenzgründung sowie Forschung und Innovation. Gründer:innen profitieren nicht nur von finanzieller Unterstützung, sondern auch von der Einbindung in ein Netzwerk erfahrener Investor:innen und Expert:innen. Die Kombination aus Kapital- und Beratungsleistungen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und schafft eine nachhaltige Basis für innovative Produkt- und Prozessentwicklungen.

Antragsberechtigt sind Kleinst- und kleine Unternehmen gemäß EU-KMU-Definition, deren Eintragung ins Handelsregister nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und die eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt unterhalten. Ausgeschlossen sind Unternehmen, die bereits Gewinne ausgeschüttet, Betriebsübernahmen vorgenommen oder durch Zusammenschlüsse entstanden sind. Erforderliche Unterlagen umfassen das IBG-Antragsformular, den Businessplan inklusive Investitions- und Kostenplan sowie einen detaillierten Finanzierungsplan. Zuwendungsfähige Ausgaben erstrecken sich auf Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, Prototypen- und Anpassungsentwicklungen bis zur Marktreife sowie Unterstützungsmaßnahmen für Markterschließung und Wachstumsstrategien. Dank der fortlaufenden Fördermöglichkeit können Anträge jederzeit vor Projektbeginn eingereicht werden. Nach formaler und fachlicher Prüfung spricht die IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH eine Entscheidung über die Bewilligung aus.

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