Darlehen

IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie

Langfristiges zinsgünstiges Darlehen für Privatpersonen zum Erwerb und energetischen Sanierung selbstgenutzter Gebrauchtimmobilien in Hamburg. Antragstellung bis 31.12.2026 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg

Förderziel

Unterstützung des erstmaligen Erwerbs und der energetischen Sanierung von selbstgenutzten Gebrauchtimmobilien in Hamburg.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten der Modernisierung und Sanierung
  • Kosten der Energieberatung und Ausstellung des Energieausweises
  • Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Deutsche Staatsbürgerschaft oder unbefristeter Aufenthaltstitel/Niederlassungserlaubnis/Daueraufenthaltsrecht der EU
  • Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt
  • Einhaltung der Einkommensgrenzen: 1-Personen-Haushalt bis 75.000 EUR, 2-Personen-Haushalt bis 100.000 EUR, je weiterem Kind +20.000 EUR
  • Gebäude zum Antrag in Energieeffizienzklasse D, E, F, G oder H und erreichen nach Sanierung mindestens Klasse C

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Bonitätsnachweise
  2. Objektunterlagen
  3. Energieausweis bzw. Energiebedarfsausweis
  4. Steuerbescheid des Vorjahres oder vorläufige Einkommenserklärung
  5. Nachweis des minderjährigen Kindes (z. B. Geburtsurkunde)

Beschreibung

Das IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie richtet sich an Privatpersonen, die in Hamburg eine bereits bestehende Immobilie zum ersten Mal selbst nutzen und gleichzeitig energetisch sanieren möchten. Gefördert wird ein langfristig zinsgünstiges Darlehen, das sowohl den Kaufpreis inklusive Kaufnebenkosten als auch die Kosten der Modernisierung, Sanierung sowie die Energieberatung und Ausstellung des Energieausweises abdeckt. Voraussetzung für eine Bewilligung ist der Nachweis deutscher Staatsbürgerschaft oder eines unbefristeten Aufenthaltstitels in der Europäischen Union sowie mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt. Zudem dürfen die Einkünfte je Haushalt die festgelegten Grenzen nicht überschreiten (75.000 EUR für eine Person, 100.000 EUR für zwei Personen, zuzüglich 20.000 EUR je weiterem Kind). Das Gebäude muss vor Sanierungsbeginn in der Energieeffizienzklasse D bis H liegen und nach Abschluss der Maßnahmen mindestens Klasse C erreichen.

Die Antragstellung erfolgt bis zum 31. Dezember 2026 über das digitale eAntragsportal der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Zur vollständigen Bewerbung sind Bonitätsnachweise, Objektunterlagen, Energieausweis, Steuerbescheid oder vorläufige Einkommenserklärung sowie der Nachweis des minderjährigen Kindes beizufügen. Innerhalb von 5 bis 8 Werktagen nach Einreichung aller Unterlagen fällt die Bearbeitungsdauer. Als zentrale Förderbank der Freien und Hansestadt Hamburg unterstützt die IFB Hamburg jene Antragstellenden dabei, erschwinglichen Wohnraum zu schaffen, energetische Modernisierung voranzutreiben und damit Klima- und Umweltschutz im städtischen Raum zu fördern. Interessierte erhalten umfassende Beratung und können sich online über alle weiteren Förderrichtlinien informieren.

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