Darlehen

IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen

Zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung einzelner energetischer Modernisierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden (10.000 € bis 75.000 €, 2 % Zinssatz fest für 15 Jahre).

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg
Fördersumme: 10.000 € – 75.000 €

Förderziel

Förderung der energetischen Modernisierung einzelner Bauteile an der Gebäudehülle sowie von Wärmepumpen, Solarthermie und begleitenden qualitätssichernden Maßnahmen, um den Energiebedarf zu senken, die Effizienz zu steigern und den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen.

Förderfähige Ausgaben

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle
  • Wärmepumpen
  • Solarthermie
  • Baubegleitung durch Sachverständige
  • Hydraulischer Abgleich
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentümer:in oder Erbbauberechtigte:r einer selbstgenutzten Wohnimmobilie
  • Baugenehmigung mindestens 20 Jahre alt
  • Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Selbstauskunft (IFB-Formular)
  2. Legitimationsnachweis (Personalausweis o. Ä.)
  3. Gehaltsnachweise/Steuerbescheide
  4. Nachweise bei Selbständigkeit (Jahresabschlüsse, BWA)
  5. Finanzierungsangebote
  6. Eigenkapitalnachweise
  7. Exposé/Kaufvertragsentwurf oder Werkvertragsentwurf
  8. Energieausweis
  9. Angebot zu Modernisierungsmaßnahmen

Beschreibung

Das IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen unterstützt private Eigentümer:innen und Erbbauberechtigte in Hamburg bei der energetischen Aufwertung selbstgenutzter Wohngebäude mit einer Baugenehmigung von mindestens 20 Jahren. Als zinsgünstiges Darlehen zwischen 10.000 € und 75.000 € fördert das Programm gezielt Modernisierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle sowie die Installation von Wärmepumpen und Solarthermieanlagen. Der Zinssatz ist für 15 Jahre festgeschrieben und beträgt 2 %, wodurch die langfristige Planbarkeit von Sanierungsprojekten erhöht wird. Begleitende qualitätssichernde Leistungen wie Baubegleitung durch Sachverständige, hydraulischer Abgleich und Luftdichtheitsmessung sind ebenfalls förderfähig und sichern eine professionelle Umsetzung gemäß aktuellen Effizienz- und Klimaschutzanforderungen. Anträge können fortlaufend vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden, sodass flexible Projektzeitpläne möglich sind.

Gefördert werden Aufwendungen für einzelne Bauteile der Gebäudehülle, Wärmepumpen, Solarthermie sowie notwendige Planung und Prüfverfahren. Der Darlehensnehmer oder die Darlehensnehmerin entscheidet zwischen dem zinsgünstigen Kredit oder einem alternativen Zuschussangebot, wobei jeweils nur eine Fördervariante pro Maßnahme gewährt wird. Voraussetzung für eine Bewilligung sind eine vollständig ausgefüllte Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Legitimationsnachweise, Finanzierungs- und Eigenkapitalnachweise, ein Exposé beziehungsweise Werkvertragsentwurf, der aktuelle Energieausweis sowie ein detailliertes Angebot zu den Modernisierungsmaßnahmen. Die kontinuierliche Fördermöglichkeit und die Kombination mit anderen Förderinstrumenten des Bundes ermöglichen eine passgenaue Finanzierung. Die IFB Hamburg prüft die Anträge zügig und trägt so zur Reduktion des Energiebedarfs und zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien bei, um nachhaltiges Wohnen in der Hansestadt zu fördern.

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