Zuschuss

IG Netz

Sozialversicherungszuschüsse für Anstellungen in der freien professionellen darstellenden Kunst in Burgenland, Kärnten, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien. Anträge halbjährlich bis 20.09. bzw. 15.03. möglich. Laufend gültig.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland, Kärnten, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien
Fördersumme: max. 300 € pro Anstellung und Monat

Förderziel

IG-Netz bezuschusst die Dienstgeber:innenanteile der Sozialversicherungsbeiträge freier professioneller Gruppen und Theater im Bereich der darstellenden Kunst, um Anstellungen zu fördern und Alterprekariat entgegenzuwirken.

Förderfähige Ausgaben

  • Dienstgeber:innenanteile der Sozialversicherungsbeiträge

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Freie professionelle Gruppen/Theater im Bereich der darstellenden Kunst, die Dienstgeber:innen sind
  • Subvention vom Bund oder einem mitfinanzierenden Bundesland in den letzten zwei Kalenderjahren oder im laufenden Kalenderjahr
  • Jährliche Gesamtsubvention aus öffentlichen Mitteln darf 750.000 € nicht übersteigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Aktueller Vereinsregisterauszug
  2. Subventionsnachweis und Geschäftszahl von Bund und/oder mitfinanzierendem Bundesland (max. 3 Jahre alt)
  3. Angaben zu Förderzusagen, Förderhöhen und Geschäftszahlen aller fördergebenden Gebietskörperschaften im Antragsjahr
  4. Lohnzettel der betreffenden Arbeitnehmer:innen (Künstler:innen, Produktionsleiter:innen)
  5. Nachweis der Zahlung der Dienstgeber:innen-Beiträge an die österreichische Gesundheitskasse (Monats-Kontoauszug/Kopie Beitragsvorschreibung)
  6. Aktueller Jahresabschluss/Bilanz der Antragstellenden
  7. Nachweis über geförderte Arbeitsplätze (auch Kurzarbeit/Altersteilzeit)
  8. Programme, Flyer, Kritiken etc. als Nachweis der Produktionen

Beschreibung

Das IG-Netz unterstützt freie professionelle Gruppen und Theater im Bereich der darstellenden Kunst in Burgenland, Kärnten, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien mit Sozialversicherungszuschüssen. Ziel ist es, Anstellungen in der freien Szene zu fördern und dem Alterprekariat entgegenzuwirken. Gefördert werden die Dienstgeber:innenanteile der Sozialversicherungsbeiträge für Künstler:innen und Produktionsleiter:innen. Pro Anstellung und Monat kann ein Zuschuss von bis zu 300 € beantragt werden. Voraussetzung ist eine bestehende oder erfolgte Subvention durch den Bund oder eines der mitfinanzierenden Bundesländer (bis maximal 750.000 € öffentliche Gesamtsubvention pro Jahr), die in den letzten zwei Kalenderjahren oder im aktuellen Kalenderjahr gewährt wurde. Die Fördermittel stehen laufend zur Verfügung, Anträge sind jeweils bis zum 20. September für das erste Halbjahr und bis zum 15. März für das zweite Halbjahr einzureichen.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die IG-Netz Datenbank. Erstantragstellende erhalten auf Anfrage einen Einladungslink zur Registrierung. Neben den Daten zu den geförderten Arbeitsverhältnissen müssen Nachweise wie Vereinsregisterauszug, Subventionsnachweise samt Geschäftszahlen, Lohnzettel der betreffenden Beschäftigten, Zahlungsbelege der Sozialversicherungsbeiträge sowie Bilanz und Produktionsnachweise (Programme, Flyer, Kritiken) hochgeladen werden. IG-Netz errechnet auf Basis der eingereichten Unterlagen die Zuschusshöhe und leitet die Anträge nach erfolgter Genehmigung durch Bund und Länder innerhalb weniger Werktage zur Auszahlung an. Die Förderung ist unbefristet verfügbar und bietet freien Theater- und Tanzschaffenden planbare Rahmenbedingungen für professionelle Anstellungen.

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