Zuschuss

Implacementstiftung

Sozialpartnerschaftliches Instrument zur arbeitsplatznahen Qualifizierung Arbeitsloser in Kooperation mit Unternehmen mit gravierendem Personalbedarf. Laufend seit 01.01.2013 bis zur Ausschöpfung des Volumens.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: Bis zu 2.000 € je TeilnehmerIn
Förderquote: 75%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Die Maßnahmen der Arbeitsstiftung dienen der arbeitsmarktpolitischen Unterstützung notwendiger Anpassungsprozesse infolge des Strukturwandels und der Bekämpfung von Fachkräftemangel. Bei einer Implacementstiftung werden geeignete Arbeitslose bedarfsgerecht und arbeitsplatznah in Kooperation mit personalsuchenden Betrieben qualifiziert und in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen.

Förderfähige Ausgaben

  • Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Kosten externer Qualifizierungseinrichtungen oder Trainer_innen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorlage eines vom AMS anerkannten Stiftungskonzepts
  • Finanzierung durch beteiligte Unternehmen (ggf. mit Gebietskörperschaften)
  • Mitwirkung betrieblicher bzw. überbetrieblicher Sozialpartner
  • Aufrechter Arbeitslosengeldbezug (Stiftungsarbeitslosengeld)
  • Keine Begründung von Beschäftigungsverhältnissen oder geringfügige Beschäftigung während der Teilnahme

Beschreibung

Die Implacementstiftung stellt ein sozialpartnerschaftliches Instrument zur arbeitsplatznahen Qualifizierung von arbeitslosen Menschen dar und wird in Kooperation mit Unternehmen umgesetzt, die einen gravierenden Personalbedarf aufweisen. Dabei wird ein vom Arbeitsmarktservice (AMS) anerkanntes Stiftungskonzept erstellt, das theoretische Aus- und Weiterbildungsinhalte mit praktischen Einsätzen im Betrieb verbindet. Teilnehmende bleiben während der Maßnahme im Bezug von Stiftungsarbeitslosengeld und werden durchgängig im Rahmen eines Case Management begleitet. Am Ende des Qualifizierungsprozesses erfolgt – bei positivem Abschluss – eine Übernahme in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis. Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit unmittelbarem Personalbedarf sowie an geeignete arbeitslose Personen, die eine betriebsspezifische Qualifizierung absolvieren möchten.


Gefördert werden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Kosten externer Qualifizierungseinrichtungen oder Trainer:innen mit einer Förderquote von 75 % und einer Höchstförderung von bis zu 2.000 € pro Teilnehmer:in. Die Projektdauer kann bis zu 36 Monate betragen. Voraussetzung für einen positiven Förderbescheid sind neben dem AMS-anerkannten Konzept die Finanzierung durch die beteiligten Unternehmen (gegebenenfalls ergänzt durch Gebietskörperschaften) sowie die Mitwirkung betrieblicher und überbetrieblicher Sozialpartner. Beschäftigungsverhältnisse oder geringfügige Tätigkeiten während der Qualifizierungsmaßnahme sind ausgeschlossen. Die Förderung läuft seit dem 1. Januar 2013 fortlaufend und ist bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Volumens verfügbar. Eine Einbindung aller relevanten Akteur:innen gewährleistet eine passgenaue Qualifizierung und leistet einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und zur erfolgreichen Bewältigung des Strukturwandels.

Antrag starten →