Individualförderung / Zuschuss aus Mitteln der Stiftung Burg Bodenstein
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für bedürftige Familien und Einzelpersonen zur Teilnahme an Erholungsmaßnahmen auf Burg Bodenstein (3–12 Tage). Anträge spätestens 4 Wochen vor Antritt.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Teilnahme von einkommensschwachen Familien und Einzelpersonen an Freizeiten, Seminaren oder Erholungsmaßnahmen auf Burg Bodenstein durch finanzielle Zuwendungen aus den Erträgen der Stiftung.
Förderfähige Ausgaben
- Aufenthaltskosten (Vollpensionspreis)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bedürftigkeit gemäß § 53 AO (mildtätige Zwecke)
- Pro-Kopf-Einkommen ≤ 450 € (bis 10 % Überschreitung möglich)
- Aufenthalt 3 bis maximal 12 Tage auf Burg Bodenstein
- Antragstellung spätestens 4 Wochen vor Antritt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Finanzierungsplan
- Belegungsvertrag der Burg Bodenstein
- Einkommensnachweise (Kopie)
Bewertungskriterien
- Erfüllung der Einkommens- und Personenkreisbedingungen
- Verfügbarkeit der Stifterträge
- Reihenfolge der fristgerechten Anträge
Beschreibung
Die Stiftung Burg Bodenstein unterstützt einkommensschwache Familien und Einzelpersonen in Thüringen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen aus den Erträgen ihrer Stiftung. Zielsetzung ist die Ermöglichung von Erholungs- und Bildungsaufenthalten auf Burg Bodenstein für Mindestaufenthalte von drei bis maximal zwölf Tagen. Gefördert werden schwerpunktmäßig kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Familien mit behinderten Angehörigen oder Großeltern mit Enkel:innen im gemeinsamen Haushalt. Das Pro-Kopf-Einkommen darf dabei einen Betrag von 450 € monatlich nicht überschreiten (bei geringfügiger Mehrbelastung bis zu 10 % möglich). Die Förderung trägt dazu bei, dass auch Haushalte mit geringen finanziellen Ressourcen an Freizeiten, Seminaren oder familienpädagogischen Angeboten teilnehmen können und so eine nachhaltige Erholung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird.
Die Zuschussquote beträgt pauschal 20 % des Vollpensionspreises pro Person. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die die mildtätigen Voraussetzungen gemäß § 53 AO erfüllen. Anträge sind spätestens vier Wochen vor Reisebeginn einzureichen. Erforderliche Unterlagen umfassen das ausgefüllte Antragsformular, einen Finanzierungsplan, den Belegungsvertrag der Burg Bodenstein sowie aktuelle Einkommensnachweise als Kopien. Über die Ausreichung entscheidet der Vorstand basierend auf der Einkommensprüfung, der fristgerechten Antragstellung und der Verfügbarkeit der Stifterträge. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, jedoch werden Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
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