Individuelle Förderung (Prof. Roland Wolff Stiftung)
Einmalige oder befristet dauerhafte Zuwendungen für junge Athletinnen und Athleten (z.B. Trainingslagerzuschüsse oder monatliche Unterstützung der Lebensführung), um ein leistungssportgerechtes Leben zu ermöglichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von jungen Athletinnen und Athleten durch einmalige oder befristete Zuwendungen zur Ermöglichung eines leistungssportgerechten Lebens, inklusive Trainingslager und Unterstützung der Lebensführung.
Förderfähige Ausgaben
- Sportbezogene Aufwendungen (z. B. Ausrüstung, Material, physiotherapeutische Leistungen)
- Lebenshaltungskosten
- Trainingslagerkosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis des Leistungssportstatus
- Nachweis der Einkommensverhältnisse
- Anerkennung der Förderrichtlinien der Prof. Roland Wolff Stiftung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Stellungnahme des Vereins/Trainers/Sportvorstands
- Kopie des Ausweises/Passes
- Einkommensnachweise
- Foto- und Veröffentlichungserklärung
Bewertungskriterien
- Erbrachte sportliche Leistung und Nachweis der Zielsetzung
- Potenzial für berufliche Entwicklung
- Vorliegen sportbedingter sozialer Härten
Beschreibung
Die individuelle Förderung der Prof. Roland Wolff Stiftung richtet sich bundesweit an junge Leistungssportler:innen, die durch einmalige oder befristete Zuschüsse ein leistungssportgerechtes Leben ermöglichen möchten. Im Mittelpunkt stehen die Übernahme sportbezogener Mehraufwendungen wie Trainingslagerkosten, Ausrüstung und physiotherapeutische Leistungen sowie die Unterstützung der laufenden Lebensführung. Bewerber:innen müssen ihren Leistungssportstatus nachweisen, Einkommensverhältnisse offenlegen und die Förderrichtlinien der Stiftung anerkennen. Im Auswahlprozess spielen neben bereits erbrachten sportlichen Leistungen das langfristige Entwicklungspotenzial und das Vorliegen sportbedingter sozialer Härten eine entscheidende Rolle.
Die Antragstellung ist fortlaufend möglich und erfolgt über ein standardisiertes Formular. Gefordert werden u. a. eine Stellungnahme des Vereins, der Trainer:innen oder der sportlichen Leitung, eine Kopie des Ausweises/Passes, Einkommensnachweise sowie eine Foto- und Veröffentlichungserklärung. Nach positiver Bescheidung können Zuwendungen unmittelbar für Trainingslager, Materialanschaffungen oder als Beitrag zu den Lebenshaltungskosten eingesetzt werden. Die Prof. Roland Wolff Stiftung begleitet die Geförderten in ihrer sportlichen und beruflichen Entwicklung und trägt dazu bei, leistungsorientierte Ziele mit fairen Rahmenbedingungen zu verbinden. Interessierte Athlet:innen profitieren von einer transparenten Vergabe, die ohne feste Fristen auskommt und sich flexibel an individuelle Bedarfe anpasst.
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