Individuelle Notfallhilfe (Kinderstiftung Ulm/Donau-Iller)
Die Kinderstiftung Ulm/Donau-Iller bietet Kindern und Jugendlichen aus benachteiligten Familien im Raum Donau-Iller schnelle Notfallhilfe für Freizeitaktivitäten, Bildung, Gesundheit, Bekleidung und Ernährung.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus benachteiligten Familien bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres in der Region Donau-Iller durch Einzelfallhilfen zur Verbesserung von Lebensqualität, Bildung und Gesundheit.
Förderfähige Ausgaben
- Freizeitaktivitäten
- Bildungs- und Teilhabeleistungen
- Gesundheitskosten
- Bekleidung
- Ernährung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Leistungen, die vorrangig vom Staat oder der Kommune übernommen werden (z. B. Bildungs- und Teilhabepaket)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres
- Wohnen in der Region Donau-Iller
- Geringes Einkommen oder Bezug gesetzlicher Leistungen (z. B. SGB II, SGB XII, Wohngeld)
- Antragstellung ausschließlich über eine kooperierende Beratungsstelle
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag über eine kooperierende Beratungsstelle (Caritas Ulm-Alb-Donau, Diakonie Ulm, Diakonie Neu-Ulm)
- Nachweis des Wohnsitzes in der Region Donau-Iller
- Nachweis über Einkommen oder Leistungsbezug
Bewertungskriterien
- Dringlichkeit des Einzelfalls
- Sozioökonomische Lage der Familie
Beschreibung
Die Kinderstiftung Ulm/Donau-Iller gewährt mit der „Individuellen Notfallhilfe“ unbürokratische Zuschüsse für Kinder und Jugendliche bis zum 17. Lebensjahr aus der Region Donau-Iller. Über eine kooperierende Beratungsstelle (Caritas Ulm-Alb-Donau, Diakonie Ulm, Diakonie Neu-Ulm) können Einzelfallhilfen beantragt werden, wenn dringender Bedarf an Freizeitaktivitäten, Bildungs- und Teilhabeleistungen, Gesundheitskosten, Bekleidung oder Ernährung besteht. Das Herzstück dieses Angebots bildet die schnelle Direkthilfe, die dazu beiträgt, die Lebensqualität junger Menschen nachhaltig zu sichern und gesundheitliche sowie soziale Teilhabe zu fördern. Dabei wird unabhängig von Herkunft, Kultur, Sprache oder Konfession unterstützt und das Kindeswohl steht stets im Vordergrund.
Förderberechtigte sind private Haushalte mit geringem Einkommen oder Leistungsbezug (SGB II, SGB XII, Wohngeld etc.), sofern der Wohnsitz in Baden-Württemberg oder Bayern im Raum Donau-Iller liegt. Voraussetzungen sind die Vollendung des 17. Lebensjahres sowie der Nachweis über Wohnsitz und Einkommenssituation. Eine Berücksichtigung von staatlichen oder kommunalen Pflichtleistungen (z. B. Bildungs- und Teilhabepaket) erfolgt nicht, die Stiftung kann jedoch öffentliche Hilfen im Rahmen der Höchstfördersumme ergänzen. Anträge werden fortlaufend angenommen und nach Dringlichkeit des Einzelfalls sowie der sozioökonomischen Lage der Familie bewertet. Für den Förderantrag sind eine Bescheinigung der kooperierenden Beratungsstelle, Einkommensnachweise sowie ein Wohnsitznachweis vorzulegen. Dieses niederschwellige Programm stärkt benachteiligte Familien und eröffnet jungen Menschen neue Perspektiven.
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