INHOUSE-Schulungen im Pflegebereich
Förderung interner Inhouse-Schulungen im Pflegebereich in Salzburg mit 50% Kostenzuschuss bis zu 1.000 € pro Schulungstag. Anträge bis 15.08. des laufenden Jahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, möglichst vielen Mitarbeitenden von anerkannten Einrichtungen der Teilhabe, von Seniorenheimen, Pflegeeinrichtungen und/oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe niederschwellig Weiterbildung vor Ort oder online zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Honorarkosten der Vortragstätigkeit
Nicht förderfähige Ausgaben
- Raummieten
- Reisekosten
- Verpflegung
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schulungsthema muss vom Fachreferat der Sozialabteilung empfohlen sein
- Einreichung des ausgefüllten Antragsformulars und eines Angebots der Referentin/des Referenten
- Genehmigung des Antrages durch Referat 3/06 - Weiterbildungen
- Nach der Weiterbildung Übermittlung einer unterfertigten Anwesenheitsliste und der Honorarnote
- Mindestens 5 Mitarbeitende müssen an der Schulung teilnehmen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular des Referates 20306
- Genehmigung des Referates 20306 (per Mail)
- Unterfertigte Anwesenheitsliste der Teilnehmer*innen
- Kopie der Honorarnote der Referentin / des Referenten
- Bankverbindung der Einrichtung
Beschreibung
Die Inhouse-Schulungen im Pflegebereich in Salzburg bieten öffentlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen aus den Themenfeldern Aus- und Weiterbildung, Gesundheit, Soziales sowie Arbeit & Soziales eine finanzielle Unterstützung. Die Maßnahme zielt darauf ab, Mitarbeitende von Seniorenheimen, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe durch individuell organisierte Schulungen vor Ort oder online weiterzubilden. Als Zuschuss werden 50 % der Honorarkosten bis zu 1.000 € pro Schulungstag übernommen, was einer maximalen Auszahlung von 500 € pro Tag entspricht. Jährlich können bis zu 2.000 € pro Träger abgerufen werden, wobei ein Schulungstag mindestens sechs Stunden ohne Pausen umfasst und eine Stunde mit maximal 80 € bezuschusst wird. Die Förderart ist ein direkter Zuschuss, der fortlaufend bei ausreichender Budgetverfügbarkeit beantragt werden kann.
Zur Antragsstellung sind mindestens fünf Teilnehmende erforderlich und das Schulungsthema muss eine Empfehlung des Fachreferats der Sozialabteilung vorliegen. Mit dem ausgefüllten Antragsformular, einem detaillierten Angebot der Referent:innen und der Genehmigung durch das Referat 3/06 sind alle Unterlagen bis spätestens 15. August des laufenden Jahres einzureichen. Nach Abschluss der Weiterbildung erfolgt die Einreichung der unterzeichneten Anwesenheitsliste, der Honorarnote sowie der Bankverbindung der Einrichtung. Benötigt werden zudem das Antragsformular des Referates 20306 und die formelle Bewilligung durch das Fachreferat. Ausgeschlossen von der Förderung sind Raummieten, Reisekosten und Verpflegungsleistungen. Die kontinuierlich verfügbaren Mittel dienen der fachlichen Qualitätsentwicklung und stärken nachhaltig die Kompetenzen im Pflegebereich.
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