Initiativ-Förderung der abriporta-Stiftung
Unkomplizierte, fortlaufende Förderung für gemeinnützige Projekte im Rahmen der Stiftungszwecke mit Beträgen zwischen 500 € und 3.000 €.
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Förderkriterien
Förderziel
Zeitnahe und unkomplizierte Unterstützung von Projekten, die den Stiftungszwecken der abriporta‐Stiftung entsprechen, um insbesondere kleinen gemeinnützigen Organisationen den nächsten Schritt zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Exkursionen
- Aktionstage
- Veranstaltungskosten
- Fahrtkosten
- andere unterstützende Maßnahmen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit durch Freistellungsbescheid
- Projekt passt zu den Stiftungszwecken
- Vorläufiger Feststellungsbescheid für neu gegründete Organisationen (Ausnahme)
- Kein Bescheid erforderlich für öffentliche Stellen (Ausnahme)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Online-Formular auf der Programmseite
- Freistellungsbescheid
- Vorläufiger Feststellungsbescheid (bei Neugründung, optional)
Bewertungskriterien
- Passung des Projekts zu den Stiftungszwecken
- Vollständiger Nachweis der Gemeinnützigkeit
Beschreibung
Die Initiativ-Förderung der abriporta-Stiftung ermöglicht gemeinnützigen Organisationen und in Ausnahmefällen öffentlichen Einrichtungen deutschlandweit eine unkomplizierte Unterstützung von Projekten mit Beträgen zwischen 500 € und 3.000 €. Im Fokus stehen Vorhaben aus den Bereichen Bildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Demokratie, Entwicklungszusammenarbeit, Migration, Aus- und Weiterbildung, Arbeit & Soziales sowie Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung. Mit einem zügigen Entscheidungsprozess von etwa zwei Monaten nach Antragseingang schafft die Stiftung Perspektiven für Exkursionen, Aktionstage oder Informationsveranstaltungen und trägt dazu bei, kleinen Initiativen den nächsten Schritt zu ermöglichen.
Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit durch Vorlage des Freistellungsbescheids; neu gegründete Organisationen können alternativ einen vorläufigen Feststellungsbescheid einreichen. Öffentliche Stellen benötigen keinen Bescheid. Gefördert werden Ausgaben für Fahrtkosten, Veranstaltungs- und Aktionstagskosten sowie andere unterstützende Maßnahmen, sofern der Projektzweck mit den Stiftungszielen übereinstimmt. Die Bewertung erfolgt anhand der Passung zum Stiftungszweck und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Bewerbungen werden fortlaufend entgegengenommen, das Antragsformular steht online zur Verfügung. So leistet die abriporta-Stiftung einen Beitrag dazu, gemeinnützigen Initiativen rasch und unbürokratisch Förderung und Sichtbarkeit zu verschaffen.
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