Zuschuss

Inklusive Arbeit

Unterstützung für Menschen mit Behinderung in Tirol bei der Erlangung einer Anstellung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Antragstellung ist jederzeit möglich; gültig ab 01.07.2018, unbefristet.

Soziales Arbeit

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07.2018
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Projektdauer: 60 Monate

Förderziel

Diese Leistung soll Menschen mit Behinderungen unterstützen, eine Anstellung in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erreichen und dadurch ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorliegen einer Behinderung nach § 3 lit. a TTHG
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
  • Hauptwohnsitz in Tirol
  • Aussicht auf Stärkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
  • Bereitschaft zur Mitwirkung bei Antragstellung und Durchführung des Verfahrens

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweise des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen
  2. Antragsformular

Beschreibung

Die Förderinitiative „Inklusive Arbeit“ des Landes Tirol unterstützt Menschen mit Behinderungen ab 13 Jahren mit hohem Unterstützungsbedarf auf dem Weg in reguläre Beschäftigungsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt. Als unbefristeter Zuschuss können Privatpersonen jederzeit einen Antrag stellen; die Bewilligung erfolgt ab dem Monatseingang des Antrags und wird für maximal fünf Jahre gewährt. Ziel ist die Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe durch eine individuell bedarfsorientierte Begleitung: Dazu zählen Bewerbungstrainings, Arbeitsplatzakquise und -adaptierung, Mentoring, Mobilitätstraining sowie die Koordination persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz. Die Unterstützung orientiert sich an den Prinzipien der Hilfe zur Selbsthilfe, Ressourcenorientierung, Empowerment und Begegnung auf Augenhöhe.

Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis einer Behinderung gemäß § 3 lit. a TTHG, der Hauptwohnsitz in Tirol sowie die Aussicht auf spürbare Teilhabestärkung. Österreichische Staatsbürger:innen oder Gleichgestellte können Antragsformulare und erforderliche Nachweise jederzeit online bei der Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe des Landes Tirol einreichen. Ein standardisiertes Antragsformular sowie Nachweise der Anspruchsvoraussetzungen sind beizulegen. Die begleitenden Dienstleister:innen arbeiten mobil im Lebens- und Arbeitsumfeld der Teilnehmer:innen und halten regelmäßige Reflexions- und Evaluationszyklen ein, um die Qualität der Leistungen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Interessierte erhalten ausführliche Informationen zu Fördervoraussetzungen und Antragsunterlagen bei der Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe des Landes Tirol.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.