InnoGrowth SH
Wirtschaftliches Eigenkapital für Start-ups und KMU in Schleswig-Holstein mit innovativen Geschäftsmodellen (ökologisch, digital, sozial). Befristet bis 31.07.2026, Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der InnoGrowth SH stellt ergänzend zum Innovationsfonds SH wirtschaftliches Eigenkapital für Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen sowie wachstumsorientierte Mittelständler mit innovativem (ökologischen, digitalen oder sozialen) Geschäftsmodell bereit. Ziel ist die Stärkung des Eigenkapitals, die Verbesserung des Unternehmensratings bei Banken und damit die Optimierung der Ausgangslage zur Beschaffung von Fremdkapital.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sanierungen und Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten
- Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Nr. 18 AGVO
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- Gruppenumsatz bis 75 Mio. EUR
- Innovatives Geschäftsmodell (ökologisch, digital oder sozial)
- Keine Sanierungen oder Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten
- Kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Nr. 18 AGVO
Bewertungskriterien
- Bonitätsabhängig
Beschreibung
Der InnoGrowth SH eröffnet Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen sowie wachstumsorientierten Mittelständler:innen in Schleswig-Holstein die Möglichkeit, ihr wirtschaftliches Eigenkapital gezielt zu stärken. Gefördert werden innovative Geschäftsmodelle aus den Bereichen ökologische, digitale oder soziale Innovationen mit einem Gruppenumsatz von bis zu 75 Mio. EUR und festem Sitz oder Betriebsstätte im Land. Die stille oder offene Beteiligung gewährt Finanzierungsspielräume von bis zu 1,3 Mio. EUR bei bonitätsabhängiger Kondition und Laufzeiten von sieben bis zehn Jahren. Auf diese Weise verbessert sich das Unternehmensrating gegenüber Banken und erleichtert die Aufnahme von weiterem Fremdkapital. Anträge können fortlaufend bis zum 31. Juli 2026 gestellt werden, eine vorherige Beratung durch die Förderlots:innen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) wird empfohlen.
Als flankierendes Instrument zum Innovationsfonds SH unterstützt InnoGrowth SH gezielt Unternehmensgründungen, wachstumsorientierte Erweiterungen, Nachfolgeregelungen und Maßnahmen zur Liquiditätserhöhung. Ausgenommen sind Vorhaben zur Sanierung oder Ablösung bestehender Bankverbindlichkeiten und Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Nr. 18 AGVO. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein, in Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH, stellt die Beteiligungsmittel bereit. Dieses Programm fördert nicht nur technologische Neuerungen, sondern auch sozial und ökologisch nachhaltige Geschäftsmodelle. Unternehmen in Schleswig-Holstein erhalten damit eine solide Basis für Innovationsschübe und zukünftiges Wachstum.
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