Innovation
Förderung Innovation der Wirtschaftsagentur Wien: Unterstützung für KMU aller Branchen in Wien bei der Entwicklung neuartiger Produkte, Technologien und Dienstleistungen. Einreichung bis 31.12.2026 mit vier Stichtagen jährlich möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) aller Branchen sowie Unternehmen in Gründung am Standort Wien bei der Entwicklung und Implementierung neuartiger Produkte, Technologien und Dienstleistungen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Externe Dienstleistungen (Beratung, Entwicklung, Zertifizierung, Patentanmeldung)
- Investitionen (bauliche Maßnahmen, Maschinen, Anlagen, Geräte)
- Patente und Schutzrechte
- Prototypenbau und Testreihen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Firmensitz oder geplante Betriebsstätte in Wien
- Mindestprojektgröße: 30.000 Euro
- Innovationsgehalt: Entwicklung neuartiger Produkte, Technologien oder Dienstleistungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefüllter Förderantrag
- Antragsbestätigung
- De-minimis-Erklärung
- Letztgültiger Jahresabschluss oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Lebensläufe der Projektleitung
Beschreibung
Im Rahmen der Innovationsförderung der Wirtschaftsagentur Wien erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen sowie Unternehmen in Gründung am Standort Wien finanzielle Unterstützung bei der Konzeption und Umsetzung neuartiger Produkte, Technologien und Dienstleistungen. Gefördert werden Projekte mit einer Mindestgröße von 30.000 Euro und einer Maximalsumme von bis zu 300.000 Euro je Vorhaben. Die Förderquote beträgt je nach Unternehmensgröße 35 % bis 45 %, wobei kleine Unternehmen 45 % und mittlere Unternehmen 35 % erhalten. Die Laufzeit ist auf 24 Monate begrenzt und umfasst Personal- und Sachkosten ebenso wie externe Dienstleistungen (Beratung, Entwicklung, Zertifizierung, Patentanmeldung), Investitionen in Maschinen, Anlagen und Geräte, Prototypenbau sowie Patente und Schutzrechte.
Voraussetzung für eine Antragstellung ist der Firmensitz oder die geplante Betriebsstätte in Wien. Der Einreichzeitraum erstreckt sich vom 01. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2026 mit vier jährlichen Stichtagen am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember. Für eine vollständige Bewerbung sind ein ausgefüllter Förderantrag, eine Antragsbestätigung, eine De-minimis-Erklärung, der letztgültige Jahresabschluss bzw. eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung sowie Lebensläufe der Projektleitung vorzulegen. Eine unabhängige Jury wählt die förderwürdigen Vorhaben anhand definierter Kriterien aus. Begleitend werden kostenfreie Beratungen und Vernetzungsevents angeboten, um die Umsetzung innovativer Ideen zu unterstützen.