Innovationsförderpreis (Stadt Deggendorf)
Preis der Stadt Deggendorf zur Würdigung hervorragender innovativer Leistungen mit Fokus auf Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Bewerbungen im Mai/Juni, Ende Juli des Vergabejahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von herausragenden innovativen Leistungen, die zur Schaffung neuer und Sicherung bestehender Arbeitsplätze sowie zur Steigerung der Qualität der Arbeitsplätze im Stadtgebiet Deggendorf beitragen.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Niederlassung im Stadtgebiet Deggendorf
- Innovationsleistung nicht älter als fünf Jahre
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Fragebogen
- Beschreibung der Innovation
- Unterlagen zur Visualisierung
Bewertungskriterien
- Entwicklungsschub im Stadtgebiet
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Serienreife Vermarktung
- Integration in den betrieblichen Ablauf
- Schaffung neuer Arbeitsplätze
Beschreibung
Der Innovationsförderpreis der Stadt Deggendorf würdigt alle zwei Jahre herausragende Entwicklungsleistungen, die mit ihrem Innovationsgehalt entscheidend zur Schaffung neuer sowie zur Sicherung bestehender Arbeitsplätze im Stadtgebiet beitragen. Teilnehmen können Unternehmen, Existenzgründer:innen, Erfinder:innen, Teams in Betrieben, Ausbildungsbetriebe sowie Akteur:innen aus Handwerk, Landwirtschaft, Dienstleistungssektor, Wissenschaft und freien Berufen mit Sitz oder Niederlassung in Deggendorf. Die eingereichten Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als fünf Jahre sein und müssen bis Ende Juli des Vergabejahres vollständig vorliegen. Die Bewerbungsphase startet in der Regel im Mai oder Juni. Prämiert wird eine Innovation mit einem Geldbetrag von 2.500 € und einer Urkunde; im Ausnahmefall kann die Summe auf zwei Preisträger:innen aufgeteilt werden.
Für die Bewertung kommen Kriterien wie die Initiierung eines regionalen Entwicklungsschubs, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, der Nachweis serienreifer Vermarktung, die bereits erfolgte Integration in betriebliche Abläufe sowie die tatsächliche Arbeitsplatzschaffung zum Einsatz. Zur Bewerbung sind ein ausgefüllter Fragebogen, eine detaillierte Beschreibung der Innovation und Unterlagen zur Visualisierung einzureichen. Das Vorschlagsrecht liegt beim/bei der Oberbürgermeister:in, den Fraktionen des Stadtrats, der IHK, den Handwerkskammern und der Technischen Hochschule Deggendorf. Die Entscheidung trifft der Wirtschafts-, Tourismus- und Kulturausschuss, die feierliche Verleihung erfolgt öffentlich im 3. oder 4. Quartal des Vergabejahres. Ziel des Preises ist es, den Innovationsstandort Deggendorf nachhaltig zu stärken und zukunftsweisende Lösungen zu fördern.
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