Zuschuss

Innovationsförderung: Kooperationsprojekte

Förderung von Kooperationsprojekten in Tirol zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen durch Technologietransfer. Anträge können in den Einreichfristen 31.03.2026, 30.06.2026 und 31.10.2026 eingereicht werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.10.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Unternehmensgröße: Kleinstunternehmen bis Großunternehmen
Fördersumme: max. 175.000 €
Förderquote: 50% - 100%
Projektdauer: 12 - 24 Monate

Förderziel

Unterstützung von Kooperationen zwischen mindestens drei Partner*innen – davon mindestens zwei Unternehmen und maximal eine Forschungseinrichtung – zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie zur Anwendung neuer Technologien.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten (bei Forschungseinrichtungen bis 100%)
  • Sach- und Materialkosten
  • Externe Dienstleistungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Projektkosten von Partner*innen mit Sitz außerhalb des Bundeslandes Tirol

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mindestens drei Partner*innen, davon mindestens zwei Unternehmen und maximal eine Forschungseinrichtung
  • Standort in Tirol und aufrechte Gewerbeberechtigung für Unternehmen
  • Kooperationsvertrag über Art und Ausmaß der Zusammenarbeit
  • Projektkosten von Partner*innen mit Sitz außerhalb Tirols sind nicht förderfähig

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung (Beilage 1)
  3. Projektkostengliederung (Beilage 2)
  4. Unternehmensdaten der Projektpartner (Beilage 3)

Beschreibung

Das Programm Innovationsförderung: Kooperationsprojekte in Tirol unterstützt die gemeinsame Entwicklung neuartiger Produkte, Verfahren und Dienstleistungen durch Technologietransfer. Gefördert werden Kooperationen aus mindestens drei Partner:innen – davon mindestens zwei Unternehmen und maximal eine Forschungseinrichtung mit Sitz in Tirol – unter Vorlage eines Kooperationsvertrags. Teilnehmende Organisationen reichen von Kleinstunternehmen über KMU bis hin zu einem begrenzten Großunternehmen, sofern alle Partner:innen eine aufrechte Gewerbeberechtigung und einen Tiroler Standort vorweisen. Projekte dürfen eine Laufzeit von 12 bis 24 Monaten haben und müssen innerhalb der Einreichfristen 31.03.2026, 30.06.2026 und 31.10.2026 eingereicht werden. Die Mindestfördersumme beläuft sich auf 50.000 Euro, die maximale Zuwendungshöhe beträgt 175.000 Euro bei Einbindung einer Forschungseinrichtung.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Förderquote von 50 % bis 100 % der förderfähigen Kosten. Bei Forschungseinrichtungen werden Personalkosten bis zu 100 % anerkannt, alle übrigen Ausgaben wie Sach- und Materialkosten oder externe Dienstleistungen mit 50 %. Ausgaben von Partner:innen außerhalb Tirols sind ausgeschlossen. Eine Mindeststruktur von 30 % externen Leistungen ist verpflichtend. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen beizulegen: Antragsformular, Projektbeschreibung (Beilage 1), Projektkostengliederung (Beilage 2) und Unternehmensdaten der Projektpartner:innen (Beilage 3). Mit dieser Förderung zielt das Land Tirol darauf ab, Innovationsnetzwerke zu stärken und neue Technologien in die regionale Wirtschaft zu transferieren.

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