Zuschuss

Innovationsgutscheine des BMWK (go-inno)

Förderung externer Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ohne Antragsverfahren, bis zu 50 % Zuschuss, bis zu 20.000 € pro Jahr.

Beratung Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: Bis zu 20.000 € pro Kalenderjahr
Förderquote: 50%
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks, um Innovationspotenziale zu heben und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten externer Beratungsleistungen (Beratertage bis 1.100 € pro Tag)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Unternehmen der Sektoren Landwirtschaft und Fischerei
  • Kosten der Markteinführung
  • Bereits durch andere Beihilfen geförderte oder zugesagte Leistungen
  • Leistungen gegenüber verbundenen oder Partnerunternehmen
  • Beratung im Zusammenhang mit Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Weniger als 100 Mitarbeitende
  • Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. €
  • KMU-Definition der EU
  • Technologisches Potenzial
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Beratungsvertrag
  2. Schriftliche Bestätigung der vertragsgemäßen Leistungserbringung

Beschreibung

Das Förderprogramm Innovationsgutscheine des BMWK (go-inno) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks bundesweit bei der Vorbereitung und Umsetzung von Produkt- sowie technischen Verfahrensinnovationen. Gefördert werden externe Beratungsleistungen durch vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz autorisierte Beratungsunternehmen, ohne aufwändiges Antragsverfahren. Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben – maximal 20 000 € pro Kalenderjahr. Beratertage werden mit bis zu 1 100 € pro Tag gefördert; die Projektlaufzeit beträgt bis zu 12 Monate. Anträge sind laufend möglich, sobald ein schriftlicher Beratungsvertrag und die Bestätigung der vertragsgemäßen Leistungserbringung vorliegen.

Ziel des Programms ist es, Innovationspotenziale in KMU mit weniger als 100 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 20 Mio. € zu heben und die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu steigern. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie das Vorliegen technologischen Potenzials gemäß EU-KMU-Definition. Nicht förderfähig sind Leistungen der Sektoren Landwirtschaft und Fischerei, bereits anderweitig bezuschusste Beratungen sowie Beratungen im Zusammenhang mit Verkaufsthemen. Die Förderung deckt ausschließlich externe Beratungsleistungen ab. Mit go-inno erhalten Unternehmen unkompliziert Zugang zu qualifizierter Expertise und können ihre Innovationsprojekte effizient voranbringen.

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