Zuschuss

Integration von Migranten

Förderung von Projekten zur besseren Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern. Zuschuss bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antrag bis zum 31.10. des Vorjahres möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Förderquote: 0 % - 80 %
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Mecklenburg-Vorpommern unterstützt bedarfsgerechte und regionale Integrationsvorhaben, die zu einer besseren Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund beitragen.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Vorrangig vereinsinterne Maßnahmen
  • Maßnahmen, die Gegenstand anderer Landeszuschüsse sind

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder dauerhafte Zweigstelle in Mecklenburg-Vorpommern
  • Zielgruppe: Migrantinnen und Migranten mit dauerhaftem Aufenthalt, Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie geduldete Flüchtlinge
  • Bedarf muss durch den Landkreis oder die kreisfreie Stadt bestätigt werden
  • Durchführung der Maßnahme durch qualifizierte Sozialpädagog:innen oder Sozialarbeiter:innen
  • Eigenanteil und Beteiligung von Landkreisen/kreisfreien Städten mindestens 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Bürgerfondsförderrichtlinie - BFFöRL M-V.pdf
  2. Informationsblatt Datenschutz.pdf
  3. Antrag Bürgerfonds.docx
  4. Anlage Projektbeschreibung.docx
  5. Anlage Ausgaben-Kalkulation.docx
  6. Personalausgabenbogen.xlsx
  7. Erklärung zum Besserstellungsverbot.docx
  8. Bekenntnis FDGO.docx
  9. Hinweise für die Antragstellung.pdf

Beschreibung

In Mecklenburg-Vorpommern fördert das Land bedarfsgerechte Integrationsinitiativen, die eine aktive Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund ermöglichen. Gemeinnützige Organisationen können einen Zuschuss von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten, um psychosoziale Beratungsangebote, Sprach- und Kommunikationsprojekte sowie Unterstützungsangebote zur Selbsthilfe und bürgerschaftlichen Partizipation umzusetzen. Das Förderprogramm zielt darauf ab, die bestehenden Strukturen der Migrationsberatung zu ergänzen, Teilhabebarrieren zu überwinden und die gesellschaftliche Integration durch niedrigschwellige, regionale Vorhaben zu stärken. Projekte, die zum Abbau von Isolation beitragen und Migrant:innen in Verantwortungssituationen bringen, genießen dabei besondere Beachtung. Anträge sind bis zum 31. Oktober des Vorjahres vor Vorhabensbeginn einzureichen.

Zur Antragstellung muss der Vereins- oder Verbandsstatus mit Sitz oder dauerhafter Zweigstelle in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen und der konkrete Bedarf durch die jeweilige Landkreis- oder Stadtverwaltung bestätigt werden. Die Maßnahmen sind von qualifizierten Sozialpädagog:innen oder Sozialarbeiter:innen durchzuführen. Ein Eigen- und kommunaler Anteil von mindestens 20 % der förderfähigen Kosten ist obligatorisch. Ausschlusskriterien betreffen vorrangig vereinsinterne Angebote oder solche, die bereits durch andere Landeszuschüsse gefördert werden. Für die Bewerbung sind unter anderem die Förderrichtlinie, Datenschutzinformationen sowie Formulare zur Projektbeschreibung, Ausgabenkalkulation, Personalausgaben, Erklärung zum Besserstellungsverbot und das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorzulegen. Interessierte Initiativen erhalten mit diesem Zuschuss eine praktikable Finanzierungsgrundlage, um nachhaltige Integrationsstrukturen vor Ort zu etablieren.

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