Integrationsförderung
Förderung von Projekten, die zur verbesserten Integration im Burgenland beitragen. Ab 01.01.2025 unbefristet möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten, die zur verbesserten Integration im Burgenland beitragen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Identitätsnachweis (Kopie der BFA-Karte bei Asylwerber*innen und subsidiär Schutzberechtigten; Kopie des Konventionsreisepasses bei Asylberechtigten; Kopie der Aufenthaltskarte bei Drittstaatsangehörigen)
- Bankverbindung der Förderwerber*in
- Vereinsregisterauszug
- Jahresabschluss
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Identitätsnachweis (Kopie der BFA-Karte bei Asylwerber*innen und subsidiär Schutzberechtigten; Kopie des Konventionsreisepasses bei Asylberechtigten; Kopie der Aufenthaltskarte bei Drittstaatsangehörigen)
- Bankverbindung der Förderwerber*in
- Vereinsregisterauszug
- Jahresabschluss
Beschreibung
Die Landesregierung des Burgenlandes bietet eine unbefristete Fördermöglichkeit ab dem 01.01.2025, die gezielt Projekte zur besseren sozialen und kulturellen Eingliederung in der Region unterstützt. Dieses Förderangebot richtet sich sowohl an natürliche Personen mit Migrationshintergrund – darunter Asylwerber:innen, subsidiär Schutzberechtigte, Asylberechtigte und Drittstaatsangehörige – als auch an juristische Einheiten wie Interessenverbände und Vereine, welche integrative Maßnahmen umsetzen. Im Zentrum stehen innovative Ansätze, die Sprachvermittlung, interkulturellen Austausch und Zugang zum Arbeitsmarkt vereinen. Die Vergabe erfolgt in Form eines Zuschusses und ist fortlaufend geöffnet, sodass Antragsteller:innen ihre Projektideen jederzeit einreichen können.
Grundlage für eine Förderzusage ist die fristgerechte Einreichung folgender Unterlagen: ein Identitätsnachweis (Kopie der BFA-Karte, des Konventionsreisepasses oder der Aufenthaltskarte), die Angabe der Bankverbindung bei Einzelpersonen sowie ein aktueller Vereinsregisterauszug und Jahresabschluss bei Vereinen oder Institutionen. Ergänzend ist ein detaillierter Finanzierungsplan vorzulegen, der die Mittelverwendung transparent macht. Die Fördermittel umfassen sowohl Planungs- als auch Umsetzungsphasen und sehen Berichtspflichten bis sechs Monate nach Projektende vor. Mit dieser Förderung stärkt das Land Burgenland das Zusammenleben und setzt nachhaltige Impulse für gelungene Integrationsprozesse in allen Gemeinden.