Integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement
Förderung der Erstellung integrierter Quartierskonzepte und des Sanierungsmanagements in Hessen. Zuschuss bis zu 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (bis 10 % für finanzschwache Kommunen). Anträge jederzeit nach rechtskräftiger Förderzusage des KfW-Programms 432 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Erstellung integrierter Quartierskonzepte und des Sanierungsmanagements zur Umsetzung energetischer Stadtsanierung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes.
Förderfähige Ausgaben
- Konzepterarbeitung
- Beschäftigung eines Sanierungsmanagers bzw. Beauftragung eines Sanierungsmanagements
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtskräftige Förderzusage nach dem Bundesprogramm KfW 432 "Energetische Stadtsanierung"
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Nachweis der rechtskräftigen Förderzusage des Bundesprogramms KfW 432
Beschreibung
Das Programm zur Förderung integrierter Quartierskonzepte und des Sanierungsmanagements in Hessen unterstützt kommunale Gebietskörperschaften dabei, energetische Stadtsanierung systematisch vorzubereiten und zu steuern. Öffentliche Einrichtungen erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Erarbeitung umfassender Quartierskonzepte sowie die Beschäftigung bzw. Beauftragung eines professionellen Sanierungsmanagements. Finanzschwache Kommunen gemäß Bundesprogramm KfW 432 profitieren von einer Förderquote von bis zu 10 %. Die Förderung ist jederzeit nach dem Wirksamwerden einer rechtskräftigen Förderzusage des Bundesprogramms KfW 432 „Energetische Stadtsanierung“ beantragbar. Als förderfähige Ausgaben gelten sämtliche Positionen, die im Merkblatt des KfW-Programms 432 in der jeweils aktuellen Fassung aufgeführt sind.
Voraussetzung für eine Antragstellung ist der vorliegende, bestandskräftige Zuwendungsbescheid des KfW-Programms 432. Anträge werden über das bereitgestellte Antragsformular bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) eingereicht. Ein Anspruch auf Gewährung besteht nicht, die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Mit dem Maßnahmenbeginn kann unmittelbar nach dem wirksamen Zuwendungsbescheid des Bundesprogramms der KfW begonnen werden. Diese ergänzende Landesförderung trägt dazu bei, energieeffiziente Quartiersentwicklung, Klimaschutz und nachhaltige Infrastruktur in hessischen Städten und Gemeinden voranzutreiben.
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