Zuschuss

Integritätsabgeltung aus der Unfallversicherung

Einmalige Leistung für Versicherte in Wien bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten durch grob fahrlässige Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften mit dauerhafter Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Integrität.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien

Förderziel

Gewährung einer angemessenen finanziellen Abgeltung (Integritätsabgeltung) bei dauerhafter körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit durch grob fahrlässige Außerachtlassung von Arbeitnehmerschutzvorschriften.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Arbeitsunfall oder Berufskrankheit des/der Versicherten durch grob fahrlässige Außerachtlassung von Arbeitnehmerschutzvorschriften
  • Erhebliche und dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Integrität des/der Versicherten
  • Anspruch auf Versehrtenrente bzw. Betriebsrente

Beschreibung

Die Integritätsabgeltung aus der Unfallversicherung in Wien stellt eine einmalige finanzielle Zuwendung dar, die Versicherte nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit erhalten können, wenn die Verletzung auf eine grob fahrlässige Missachtung von Arbeitnehmerschutzvorschriften zurückzuführen ist. Die Leistung ist abgestuft und orientiert sich an der Schwere der dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung. Ziel ist es, eine angemessene Entschädigung für den Integritätsschaden zu gewährleisten und damit die soziale und wirtschaftliche Absicherung der Betroffenen nachhaltig zu unterstützen. Diese Förderung fällt unter die Sozialversicherung und wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses ausgezahlt. Anträge sind fortlaufend möglich, da keine zeitliche Befristung der Förderung besteht.

Als förderberechtigt gelten privat versicherte Personen mit Wohnsitz in Wien, die aufgrund der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit einen Anspruch auf Versehrtenrente oder Betriebsrente erworben haben und deren körperliche oder geistige Integrität dauerhaft erheblich beeinträchtigt ist. Die wesentlichen Voraussetzungen umfassen den Nachweis eines Unfalls oder einer Krankheit infolge grober Fahrlässigkeit bei Arbeitnehmerschutzvorschriften, den Nachweis der dauerhaften Integritätseinschränkung sowie den bestehenden Rentenanspruch. Diese transparente und zielgerichtete Integritätsabgeltung trägt dazu bei, betroffene Personen finanziell zu entlasten und deren Lebensqualität trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung zu sichern.

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