Internationaler Verband Forstlicher Forschungsanstalt (IUFRO)
Ersatz der monatlichen Gehaltsaufwendungen des Internationalen Verbands Forstlicher Forschungsanstalt (IUFRO). Gültig von 01.01.2013 bis unbegrenzt.
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Förderkriterien
Förderziel
Ersatz der monatlichen Gehaltsaufwendungen des Internationalen Verbands Forstlicher Forschungsanstalt (IUFRO).
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Abschluss eines Fördervertrages zwischen der Republik Österreich und dem Internationalen Verband Forstlicher Forschungsanstalt (IUFRO)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Abgeschlossener Fördervertrag
Beschreibung
Der Internationale Verband Forstlicher Forschungsanstalt (IUFRO) profitiert von einer unbefristeten Zuschussfinanzierung, die seit dem 01.01.2013 jährlich mit 353.000 € dotiert ist. Ziel dieser Förderung ist die vollständige Deckung der monatlichen Personalkosten des IUFRO-Sekretariats in Wien. Durch die Bereitstellung stabiler Mittel wird eine verlässliche Personalstruktur gewährleistet, die internationale forstwissenschaftliche Projekte plant, koordiniert und umsetzt. Die Zuschüsse unterstützen langfristig die laufende Forschungs- und Innovationsarbeit sowie den Austausch zwischen Expert:innen in den Bereichen Waldökologie, nachhaltige Forstwirtschaft und Klimaschutz.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Interessenverbände und Vereine mit Sitz in Österreich, konkret der Internationale Verband Forstlicher Forschungsanstalt als Träger des Sekretariats. Voraussetzung für den Erhalt der Mittel ist der Abschluss eines Fördervertrags mit der Republik Österreich. Die beantragten Ausgaben beschränken sich auf Personalkosten, die mittels Gehaltsabrechnungen nachgewiesen und bis spätestens 31. März des Folgejahres abgerechnet werden müssen. Da es sich um eine fortlaufende Fördermöglichkeit handelt, können Träger:innen bei bestehendem Vertrag laufend von der Unterstützung profitieren. Die transparente Vergabe erfolgt durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz sowie Regionen und Wasserwirtschaft (Abteilung III 5) und setzt auf eine enge Kooperation zwischen öffentlicher Hand und wissenschaftlicher Gemeinschaft.
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