Internationalisierungsförderung
Förderung für Tiroler KMU zur Unterstützung ihrer Internationalisierung mit Einmalzuschuss von bis zu 30 % der förderbaren Kosten und optionalem Nachhaltigkeitsbonus.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Vorhaben, durch die die internationale Ausrichtung von Tiroler Unternehmen verbessert wird. Förderungswürdig sind dabei Projekte, die die Aufnahme oder Neuorientierung von internationalen Geschäftsbeziehungen und/oder die Erschließung neuer Märkte zum Ziel haben.
Förderfähige Ausgaben
- Internationalisierungsberatung
- Teilnahme an internationalen Messen und Ausstellungen
- Erstellung von Publikationen zur Internationalisierung
- Marketingmaßnahmen im Bereich Internationalisierung
- Maßnahmen für Onlinemarketing im Bereich Internationalisierung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Tirol
- Kleinst-, Klein- oder mittleres Unternehmen
- Aufrechte Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Richtliniendokument
- Abrechnungsunterlagen
Beschreibung
Die Internationalisierungsförderung unterstützt Tiroler Klein- und Mittelunternehmen (KMU) dabei, ihre Geschäftsaktivitäten über die Landesgrenzen hinaus auszubauen und neue Märkte zu erschließen. Gefördert werden Vorhaben wie internationale Beratung, die Teilnahme an Fachmessen und Ausstellungen, die Erstellung zielgerichteter Publikationen sowie klassische und digitale Marketingmaßnahmen im Bereich Internationalisierung. Als Einmalzuschuss werden bis zu 30 % der förderbaren Kosten übernommen, wobei die Mindestbemessungsgrundlage bei 3.000 € und die Höchstgrenze der Förderbasis bei 50.000 € pro Unternehmen und Kalenderjahr liegt. Zusätzlich kann ein Nachhaltigkeitsbonus in Höhe von 5.000 € beantragt werden, der besonders umweltorientierte Maßnahmen honoriert.
Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet sind und im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung gemäß Gewerbeordnung stehen. Einreichungen sind jederzeit möglich, da keine Fristbindung besteht. Für die Antragstellung werden das ausgefüllte Antragsformular, die jeweils gültige Richtlinie sowie erforderliche Abrechnungsunterlagen eingereicht. Ziel der Förderung ist die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen durch Aufbau oder Neuorientierung grenzüberschreitender Geschäftsbeziehungen. Fachkundige Prüfstellen von Land Tirol übernehmen die Begutachtung eingereichter Projekte und begleiten die Auszahlung des Zuschusses in transparenter und zügiger Form.
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