Internatsbeihilfe
Internatsbeihilfe für SchülerInnen der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen in der Steiermark zur Unterstützung einkommensschwacher Familien. Anträge sind halbjährlich bis zum 31. Mai und 31. Dezember möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung einkommensschwacher Familien von Schülerinnen und Schülern der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen in der Steiermark durch Gewährung einer gestaffelten Internatsbeihilfe.
Förderfähige Ausgaben
- Internatsgebühren
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zugehörigkeit zu einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule in der Steiermark
- Einkommensnachweis der Familie
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Gesuchsformular
- Einkommensnachweis
Beschreibung
Die Internatsbeihilfe der Steiermärkischen Landesregierung fördert Schüler:innen der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen in der Steiermark sowie deren einkommensschwache Familien. Ziel ist die Entlastung bei den anfallenden Internatsgebühren, die nach dem Einkommensnachweis der Sorgeberechtigten gestaffelt gewährt wird. Eingereiht in die Förderbereiche Bildung, Gesundheit, Soziales sowie Aus- & Weiterbildung, bietet dieser Zuschuss eine verlässliche Hilfe für Familien mit geringem Einkommen. Als nicht rückzahlbarer Beitrag unterstützt diese Sozial- und Familienleistung den schulischen Aufenthalt im Internat. Anträge sind jeweils bis zum 31. Mai und 31. Dezember eines Jahres möglich, um eine kontinuierliche Förderung abzusichern. Seit dem Beginn der Antragsfrist im September 2013 besteht keine zeitliche Befristung der Maßnahme.
Voraussetzung für die Antragstellung ist die bestätigte Zugehörigkeit zu einer steirischen Gesundheits- und Krankenpflegeschule sowie die Vorlage eines aktuellen Einkommensnachweises. Förderfähig sind ausschließlich die anfallenden Internatsgebühren, die durch das ausgefüllte Gesuchsformular belegt werden müssen. Benötigte Unterlagen umfassen neben dem Gesuchsformular einen vollständigen Einkommensnachweis der Familie. Es fallen keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren an, wodurch ein barrierearmer Zugang gewährleistet wird. Die Fachabteilung „Wissenschaft und Gesundheit“ der Landesregierung prüft die Unterlagen zeitnah und entscheidet auf Basis der finanziellen Situation über die Höhe des Zuschusses. Als Grundlage dient ein Regierungsbeschluss von 1996 zur sozialen Härtefallregelung in der Pflegeausbildung, mit dem Ziel, engagierten Auszubildenden im Internat eine sichere Perspektive zu bieten.
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