Interne Forschungsförderung Medizin
Interne Förderprogramme der Sektion Medizin an der Universität zu Lübeck zur Unterstützung von Studierenden, Promovierenden und Wissenschaftler:innen in verschiedenen Karrierephasen mit mehreren Förderlinien (Promotionsstipendium, Medical Scientist-Programm, Clinician Scientist-Programm, Advanced Clinician Scientist, Habilitationsförderung).
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Förderkriterien
Förderziel
Stärkung hochwertiger, international kompetitiver und interdisziplinärer medizinischer Forschung an der Universität zu Lübeck durch interne finanzielle Unterstützung in unterschiedlichen Entwicklungsphasen von Studierenden und Nachwuchswissenschaftler:innen mit dem Ziel, eigenständige Drittmitteleinwerbung und wissenschaftliche Karriereentwicklung zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Verbrauchsmaterial
- Investitionen
- Reisekosten
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Angehörigkeit zur Sektion Medizin der Universität zu Lübeck
- Promovierte Bewerber:innen bis 35 Jahre (Medical Scientist-Programm)
- Erfolgreich abgeschlossene Promotion (Clinician Scientist-Programm)
- Bewerbung nur mit Betreuungszusage eines habilitierten Mitglieds (Promotionsstipendium)
- Mindestens 6 publizierte Originalarbeiten als Erst- oder Letztautorin für Habilitationsförderung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formblatt der Forschungsförderung
- Lebenslauf
- Zeugnisse (z. B. 1. Ärztliche Prüfung)
- Betreuungszusage
- Motivationsschreiben
Bewertungskriterien
- Wissenschaftliche Qualität
- Originalität und Relevanz
- Realisierbarkeit
- Verhältnis von Aufwand und Kosten
- Qualifikation der Antragsteller:innen
- Wissenschaftliches Umfeld
Beschreibung
Die interne Forschungsförderung Medizin an der Universität zu Lübeck richtet sich an Studierende, Promovierende und Wissenschaftler:innen der Sektion Medizin mit dem Ziel, exzellente, internationale und interdisziplinäre Forschungsansätze nachhaltig zu unterstützen. In mehreren Förderlinien – Promotionsstipendium Lübecker Exzellenzmedizin, Medical Scientist-Programm, Clinician Scientist-Programm, Advanced Clinician Scientist und Habilitationsförderung für Wissenschaftlerinnen – können jeweils zugeschnittene Zuschüsse beantragt werden. Gefördert werden Ausgaben für Personal, Verbrauchsmaterialien, Investitionen sowie Reisekosten (bis 750 € pro Jahr). Die Programme bieten Studierenden und Nachwuchswissenschaftler:innen die Möglichkeit, hochwertige Projektvorhaben zu realisieren, Drittmittelkompetenzen aufzubauen und wissenschaftliche Karrieren voranzutreiben. Bei kontinuierlicher Ausschreibung stehen Mittel in Schleswig-Holstein jederzeit nach Aufforderung zur Verfügung.
Bewerbungsberechtigt sind Angehörige der Sektion Medizin der Universität zu Lübeck, für das Medical Scientist-Programm gilt ein Höchstalter von 35 Jahren, für das Clinician Scientist-Programm ist eine abgeschlossene Promotion Voraussetzung, und für die Habilitationsförderung sind mindestens sechs Originalarbeiten als Erst- oder Letztautor:in nachzuweisen. Jeder Antrag wird durch zwei fachkundige Gutachter:innen bewertet. Die Entscheidungsfindung erfolgt durch die Forschungskommission Medizin unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Qualität, Originalität, Realisierbarkeit, Kosten-Nutzen-Verhältnis, Qualifikation der Antragsteller:innen und des wissenschaftlichen Umfelds. Für die Antragstellung sind das offizielle Formblatt, Lebenslauf, Zeugnisse, Betreuungszusage bzw. Motivationsschreiben sowie – falls erforderlich – Ethikvotum und Studienprotokoll elektronisch einzureichen. Einreichungsfristen richten sich nach den jeweiligen Förderlinien (z. B. zweimal jährlich für Promotionsstipendien, jährlich für das Medical Scientist-Programm). Abschließend ist innerhalb von drei Monaten nach Projektende ein Abschlussbericht vorzulegen.
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