Interreg
Interreg ist das EU-Förderprogramm für Europäische Territoriale Zusammenarbeit und unterstützt grenzübergreifende, transnationale und interregionale Kooperationen in den Bereichen Regionalentwicklung, Kultur, Nachhaltigkeit und Innovation. Anträge können je nach Unterprogramm laufend eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Interreg fördert die wirtschaftliche, soziale und territoriale Kohäsion der EU-Regionen durch Unterstützung von grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Projekten. Ziel ist der Ausgleich regionaler Disparitäten und die Stärkung von Innovation, Umweltschutz, sozialem Zusammenhalt sowie nachhaltiger Stadt- und Regionalentwicklung, inklusive Kultur- und Kreativprojekte.
Förderfähige Ausgaben
- Personal- und Sachkosten
- Reisekosten und Mobilität
- Infrastrukturmaßnahmen im Projektkontext
- Netzwerk- und Austauschaktivitäten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mindestens zwei Projektpartner aus unterschiedlichen EU-Regionen
- Projektausrichtung an den Zielen des jeweiligen Interreg-Unterprogramms
Bewertungskriterien
- Mehrwert durch transnationale/regional grenzübergreifende Zusammenarbeit
- Relevanz für die strategischen Prioritäten des Unterprogramms
- Qualität der Partnerschaftsstruktur
Beschreibung
Interreg ist das zentrale EU-Förderinstrument zur Förderung der territorialen Zusammenarbeit in ganz Europa. Das Programm unterstützt grenzübergreifende, transnationale und interregionale Projekte in den Bereichen Regionalentwicklung, Kultur, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Energieeffizienz und Klimaschutz. Ziel ist die Stärkung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Kohäsion durch den Abbau regionaler Disparitäten und die Förderung von Innovationen, Umweltschutz sowie sozialem Zusammenhalt. Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, NGOs, Kultur- und Kreativschaffende sowie Unternehmen und Existenzgründer:innen können laufend Anträge stellen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist stets eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von mindestens zwei Projektpartner:innen aus unterschiedlichen EU-Regionen und die Ausrichtung an den Zielen des jeweiligen Interreg-Unterprogramms.
Gefördert werden Personal- und Sachkosten, Reisekosten, Mobilität, Infrastrukturmaßnahmen im Projektkontext sowie Netzwerk- und Austauschaktivitäten. Anträge werden anhand ihrer Relevanz für die strategischen Prioritäten des gewählten Unterprogramms, der Qualität der Partnerschaftsstruktur und des Mehrwerts durch transnationale Kooperation bewertet. Interreg gliedert sich in drei Ausrichtungen: A (grenzüberschreitende Zusammenarbeit benachbarter Regionen), B (transnationale Zusammenarbeit in größeren Programmräumen) und C (interregionale Vernetzung und Wissensaustausch). Diese Vielfalt eröffnet vielfältige Möglichkeiten für Kultur- und Kreativprojekte – von der Errichtung grenzüberschreitender Kulturrouten über die Entwicklung nachhaltiger Stadtentwicklungsstrategien bis hin zur Vernetzung von Museen und künstlerischen Netzwerken. Durch die kontinuierliche Einreichungsmöglichkeit bietet Interreg flexible Förderchancen für zukunftsweisende Projekte, die Europa enger zusammenbringen und lokale Herausforderungen gemeinsam meistern.
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