Invest BW – Innovation III
Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben zur Erschließung neuer Marktfelder in Zukunftstechnologien in Baden-Württemberg. Zweistufiges Verfahren mit projekteinzelspezifischen Fristen.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen bei FuEuI-Vorhaben (Forschung, Entwicklung und Innovation), einschließlich Prozess- und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend neue Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle, datenbasierte Smart Services oder Service-Plattformen in Zukunftstechnologien (z. B. KI, Quantentechnologien, Gesundheitstechnologien, Mobilitätssysteme, Klimaschutz, Ressourceneffizienz) entwickeln.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg bzw. Planung eines solchen Standorts in BW
- Durchführung des Vorhabens überwiegend in Baden-Württemberg
- Ausreichende Bonität und qualifiziertes Personal
- Vorhaben muss bis spätestens 31.12.2027 abgeschlossen sein
- Kooperationsvereinbarung bei Verbundvorhaben
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze (1. Stufe)
- Formeller Förderantrag (2. Stufe)
- Kooperationsvereinbarung bei Verbundvorhaben
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Vorhabens
- Relevanz für die Zieltechnologie
- Branchenübergreifende Kooperationsfähigkeit
Beschreibung
Die Innovationsinitiative Invest BW – Innovation III unterstützt in Baden-Württemberg ansässige Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen bei branchenübergreifenden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben. Im Fokus stehen Zukunftstechnologien wie künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Gesundheitstechnologien, innovative Mobilitätssysteme, CO₂-neutrale Energiespeicher sowie Klimaschutz und Ressourceneffizienz. Gefördert werden sowohl technische als auch nicht-technische Neuentwicklungen, dazu zählen Prozess- und Dienstleistungsinnovationen, datenbasierte Smart Services und Service-Plattformen, die neue Produkte, Geschäftsmodelle oder digitale Dienstleistungen erschließen. Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: Zunächst wird eine Projektskizze eingereicht, gefolgt von einem formellen Förderantrag bei positiver Begutachtung.
Für Einzelvorhaben beträgt die maximale Fördersumme bis zu 650.000 Euro, bei Verbundvorhaben bis zu 1,3 Mio. Euro; die Förderquote reicht je nach Unternehmensgröße von 15 % bis 100 %. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Konsortien aus Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg. Wesentliche Voraussetzungen sind eine überwiegende Durchführung des Projekts im Fördergebiet, ausreichende Bonität, qualifiziertes Personal und der Abschluss der Maßnahme bis spätestens 31.12.2027. Bei Verbundvorhaben ist eine schriftliche Kooperationsvereinbarung erforderlich. Die Förderentscheidung basiert auf Innovationsgehalt, Relevanz für die Zieltechnologie und Kooperationsfähigkeit. Fristen und einzureichende Unterlagen werden in den jeweiligen Förderaufrufen bekanntgegeben.
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