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Zuschuss

Invest BW – Innovation III

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Bereich Innovation und Technologie in Baden-Württemberg. Skizzen sind bis zum 20.02.2026, 13 Uhr einzureichen. Anträge werden ab dem 20.08.2025 entgegengenommen.

Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
20.08. - 20.02.2026 Frist abgelaufen
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Unternehmensgröße: Alle Unternehmensgrößen
Fördersumme: 20.000 € bis 650.000 € (Einzelvorhaben), bis 1.300.000 € (Verbundvorhaben)
Förderquote: 15% - 45%
Projektdauer: 24

Förderziel

Unterstützung der Innovationskraft der baden-württembergischen Wirtschaft durch Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten von Unternehmen, Start-ups, freien Berufen sowie Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Verbund.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sach- und Materialkosten
  • Externe Dienstleistungen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Wirtschaftliche Tragfähigkeit
  • Umsetzungsfähigkeit

Beschreibung

Invest BW – Innovation III fördert die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der baden-württembergischen Wirtschaft mit dem Ziel, den Innovationsgrad in den Themenfeldern Forschung & Innovation, Wissenschaft und Digitalisierung nachhaltig zu steigern. Anspruchsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, Existenzgründer:innen, Freie Berufe sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Verbund, sofern sie in Baden-Württemberg ansässig sind. Projektvorhaben können Einzel- oder Verbundprojekte sein und müssen innerhalb von maximal 24 Monaten realisiert werden. Skizzen zur Projektidee sind bis zum 20. Februar 2026 (13 Uhr) einzureichen; die Einreichung der vollständigen Anträge ist ab dem 20. August 2025 möglich. Gefördert werden Personalaufwendungen, Sach- und Materialkosten sowie externe Dienstleistungen. Die Antragstellenden profitieren von einem schlanken Verfahren und transparenter Förderstruktur.

Die maximale Fördersumme reicht bei Einzelvorhaben von 20.000 € bis 650.000 € und beträgt im Verbund bis zu 1,3 Mio. €. Die Zuwendungsquote variiert je nach Unternehmensgröße zwischen 15 % und 45 %, um vor allem kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups zu unterstützen. Entscheidende Bewertungskriterien sind der Innovationsgehalt des Projekts, dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit sowie die Umsetzungsfähigkeit. Das Programm wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aufgelegt und in der Abwicklung von der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH begleitet, um eine zügige, rechtskonforme Prüfung und Bewilligung sicherzustellen. Invest BW – Innovation III richtet sich damit an alle Organisationen, die in Baden-Württemberg neue technologische Impulse setzen und ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichern möchten.

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