Zuschuss

Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur sowie zur Senkung der CO2- und Schadstoffemissionen in Häfen

Zuschüsse in Mecklenburg-Vorpommern für den Neu-, Um- und Ausbau der Hafeninfrastruktur zur Verbesserung der wirtschaftlichen Nutzung der Häfen und zur Senkung von CO2- und Schadstoffemissionen. Anträge sind vor Vorhabenbeginn möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Unternehmensgröße: Nicht anwendbar
Fördersumme: 60% - 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Förderquote: 60% - 90%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Die Förderung dient der Verbesserung der wirtschaftlichen Nutzung der Häfen als Bestandteil der öffentlichen Infrastruktur, der Anbindung der gewerblichen Wirtschaft an Wasserstraßen, umweltfreundliche Verkehrssysteme und das überregionale Verkehrsnetz, der Erhöhung der Inanspruchnahme durch Güter- und Personenverkehr, der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Häfen sowie der Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen für die Senkung von CO2- und Schadstoffemissionen.

Förderfähige Ausgaben

  • Kaianlagen, Anlegebrücken und -rampen
  • Kai- und Umschlagsflächen
  • Sicherungstechnik und Beleuchtung
  • Versorgungsleitungen (Strom, Wasser)
  • Digitalinfrastruktur (Leerrohre)
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Grunderwerb
  • Bauleitplanung
  • Unterhaltungs- und Wartungskosten
  • Finanzierungskosten
  • Umsatzsteuer (vorsteuerabzugsberechtigte Kosten)
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung vor Beginn der Arbeiten
  • Sitz bzw. Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern
  • Kommunaler Träger (Gemeinde, kreisfreie Stadt, Landkreis oder Zweckverband)
  • wasser- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen
  • Einhalten einer Zweckbindungsfrist von mindestens 15 Jahren

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kostenaufstellung nach DIN 276
  3. Finanzierungsplan
  4. Nachweis über Eigentumsverhältnisse
  5. Genehmigungen nach Wasser- und Hafenrecht
  6. Wirtschaftlichkeitsberechnung

Bewertungskriterien

  • Verkehrliche Bedeutung des Vorhabens
  • Regionaler Nutzen für die gewerbliche Wirtschaft
  • Emissionsminderungspotenzial
  • Wirtschaftlichkeit und Kosten-Nutzen-Analyse
  • Beitrag zur Stärkung der Infrastruktur

Beschreibung

Die Förderinitiative „Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur sowie zur Senkung der CO2- und Schadstoffemissionen in Häfen“ richtet sich an öffentliche Träger in Mecklenburg-Vorpommern. Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise und kommunale Zweckverbände können Vorhaben zur Neu-, Um- und Ausbau von Kaianlagen, Anlegebrücken, Umschlagsflächen und Dalben einreichen, um die wirtschaftliche Nutzung der Häfen zu verbessern und Emissionen im See- und Schiffsverkehr nachhaltig zu senken. Ergänzend werden HafenSicherheitstechnik, Beleuchtung, Abwasser- und Entsorgungsanlagen, Versorgungsleitungen (Strom, Wasser), Digitalinfrastruktur (Leerrohre) sowie Ausbaggerungen und Hafensohlevertiefungen gefördert. Auch Altlastenbeseitigungen und Projekt-Planungs- bzw. Beratungsleistungen gehören zum Förderumfang. Anträge sind vor Baubeginn elektronisch über das eCohesion-Portal des Landes einzureichen, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und deckt in der Regel 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ab, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 90 %. Die Projektlaufzeit beträgt 36 Monate; es gilt eine Zweckbindungsfrist von 15 Jahren. Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt: ausführliche Projektbeschreibung, Kostenaufstellung nach DIN 276, Finanzierungsplan, Nachweis der Eigentumsverhältnisse, wasser- und hafenrechtliche Genehmigungen sowie eine Wirtschaftlichkeitsberechnung. Die Bewilligungsbehörde prüft zudem die Übereinstimmung mit landesplanerischen Zielen und Umweltauflagen. Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern berät zu Fördervoraussetzungen, förderfähigen Ausgaben und Verfahrensablauf und betreut Antragstellende beim elektronischen Verfahren.

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