Darlehen

Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW)

Zinsverbilligte Darlehen und nicht rückzahlbare Zuschüsse für Investitionsvorhaben von Unternehmen im Land Bremen zur Sicherung und Schaffung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze.

Unternehmensfinanzierung Existenzgründung Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bremen
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderquote: 20% - 65%

Förderziel

Investitionen, die wettbewerbsfähige Arbeitsplätze sichern oder schaffen, Wachstum und Wohlstand erhöhen, Standortnachteile ausgleichen und Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.

Förderfähige Ausgaben

  • Bauliche Maßnahmen (Neubau, Umbau, Erweiterungsbau)
  • Maschinen und Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)
  • Immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Software)
  • Umweltverbessernde Investitionen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Grunderwerb
  • Fahrzeuge
  • Eigenleistungen
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (< 1.000 €)
  • Geschäftsanteile und Firmenwerte
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebsstätte im Land Bremen
  • Mindestinvestitionsvolumen: 100.000 €
  • Investitionsbeginn erst nach Antragstellung und Genehmigung

Beschreibung

Die Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft in Bremen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie in Ausnahmefällen größere Betriebe bei zinsverbilligten Darlehen und nicht rückzahlbaren Zuschüssen für betriebliche Investitionen. Ziel ist es, durch Investitionen konkurrenzfähige Arbeitsplätze zu sichern oder neu zu schaffen, Wachstum und Wohlstand zu steigern sowie Standortnachteile auszugleichen. Ein besonderer Fokus liegt auf umweltverbessernden Maßnahmen und der Beschleunigung von Transformationsprozessen hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Gefördert werden unter anderem der Neubau, Umbau und Erweiterungsbau von Betriebsstätten, Anschaffungen von Maschinen und BGA, Software sowie Projekte mit besonderen Energieeffizienz- oder Umweltvorteilen. Die Fördersumme kann je nach Unternehmensgröße und Fördertatbestand eine Quote von 20 % bis 65 % der förderfähigen Nettokosten erreichen, wobei in Bremen-Stadt regulär bis zu 20 % und in Bremerhaven bis zu 30 % Förderung möglich sind.

Kriterien für eine Zuwendung sind eine Betriebsstätte im Land Bremen und ein Mindestinvestitionsvolumen von 100.000 €. Der Investitionsbeginn darf erst nach Antragstellung und Genehmigung erfolgen. Investitionsvorhaben müssen vorab im BAB-Kundenportal beantragt werden; eine kontinuierliche Antragstellung ist jederzeit online möglich. Ausgenommen sind Ausgaben für Grunderwerb, Fahrzeuge, Eigenleistungen, geringwertige Wirtschaftsgüter unter 1.000 €, gebrauchte, geleaste oder gemietete Wirtschaftsgüter sowie Geschäftsanteile und Firmenwerte. Die Antragstellung erfolgt digital über das Förderportal der Bremer Aufbau-Bank, die den gesamten Prozess begleitet und bei der Umsetzung individuell berät. Eine Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, doch das Programm eröffnet einen attraktiven Finanzierungsweg für zukunftsorientierte und nachhaltige Investitionspläne.

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