Investitionsförderung: Wohnen für 2 bis 8 Personen
Förderung des Kaufs, Baus oder Umbaus barrierefreier Wohnangebote für 2 bis 8 Personen inkl. Smart Living Systeme. Bis zu 50 % Zuschuss (max. 300.000 € + bis zu vier Rollstuhl-Plätze à 20.000 €), Eigenmittel mindestens 20 %. Fortlaufende Antragstellung.
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Förderkriterien
Förderziel
Investitionsförderung von ambulant betreuten gemeinschaftlichen Wohnangeboten für 2 bis 8 Personen mit Fokus auf Barrierefreiheit und inklusiven Smart Living Systemen, um selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Behinderungen und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Kauf von Immobilien
- Baumaßnahmen (Bau und Umbau)
- Ausstattung / Inventar
- Smart Living Systeme inklusive W-LAN Zugang
Nicht förderfähige Ausgaben
- Einzelwohnen ohne Zusammenhang mit weiteren Wohnplätzen
- Vorhaben ohne aktive Beteiligung der Zielgruppe
- Personalkosten für Betreuer*innen, persönliche Assistenz und Pflegekräfte
- Honorarkosten für Vorstände und Geschäftsführer*innen
- Tagesförderstätten und tagesstrukturierende Angebote
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Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ambulant betreute gemeinschaftliche Wohnangebote für 2 bis 8 Personen
- Eigenmittel von mindestens 20 % der förderfähigen Kosten
- Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 bei neuen und Bestandsmaßnahmen
- Zuschuss bis maximal 50 % der förderfähigen Kosten (bis 300.000 € + 4 Rollstuhl-Plätze à 20.000 €)
- Wohnangebote nicht im Umfeld anderer betreuter Wohn- oder Pflegeeinrichtungen (300 m-Regel)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Lageplan mit Entfernungsangaben
- Infoblätter in Alltagssprache, Einfacher Sprache und Leichter Sprache (PDF)
Beschreibung
Die Investitionsförderung „Wohnen für 2 bis 8 Personen“ unterstützt bundesweit gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Genossenschaften, Interessenverbände sowie öffentliche Einrichtungen bei der Realisierung barrierefreier Wohnkonzepte für 2 bis 8 Personen. Ziel ist es, ambulant betreute gemeinschaftliche Wohnangebote mit intelligenten Smart Living Systemen auszustatten, um Menschen mit Behinderungen oder in besonderen sozialen Schwierigkeiten ein selbstbestimmtes und inklusives Wohnen zu ermöglichen. Gefördert werden der Kauf, der Neubau oder der Umbau von Immobilien einschließlich der Ausstattung und digitaler Steuerungssysteme mit WLAN-Anbindung. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten (max. 300.000 €) plus bis zu vier Rollstuhl-Plätze à 20.000 €. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 % der Gesamtkosten ist Voraussetzung.
Voraussetzung für die Bewilligung ist die Einhaltung barrierefreier Standards gemäß DIN 18040-2 sowie die Gewährleistung von Wohnräumen mit mindestens 15 m² pro Bewohner:in und barrierefreien Sanitärbereichen. Das Vorhaben darf nicht im Umfeld bestehender betreuter Wohn- oder Pflegeeinrichtungen innerhalb eines 300-Meter-Radius liegen. Nicht förderfähig sind Einzelwohnen ohne weitere Plätze, Projekte ohne aktive Beteiligung der Zielgruppe, Personalkosten für Betreuer:innen oder Pflegekräfte sowie Vorhaben, in denen die ABA-Methode angewendet wird. Zur Antragstellung werden eine Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan, ein Lageplan mit Entfernungsangaben sowie Infoblätter in Alltagssprache, Einfacher und Leichter Sprache (PDF) benötigt. Die maximale Fördersumme beläuft sich auf 380.000 €. Weitere Details finden sich in den Programmunterlagen der Aktion Mensch e.V.