Zuschuss

Investitionsförderung: Wohnen für 2 bis 8 Personen

Aktion Mensch fördert den Investitionsaufwand für Wohnangebote in Deutschland für 2–8 Personen mit Behinderung. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wohnungsbau & Modernisierung Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Unterstützung des Ausbaus und der Modernisierung von kleinen, inklusiven Wohnangeboten (für 2–8 Personen) für Menschen mit Behinderung im Sinne der gesteigerten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten
  • Baukosten
  • Ausstattung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Betriebskosten
  • Personalkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnangebote für 2 bis 8 Personen
  • Anbieter im Bereich Behindertenhilfe
  • Standort in Deutschland

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kostenplan
  3. Grundbuchauszug

Bewertungskriterien

  • Inklusionsaspekte
  • Bedarf im Sozialraum
  • Nachhaltigkeit

Beschreibung

Die Investitionsförderung Wohnen für 2 bis 8 Personen unterstützt bundesweit Träger:innen und Anbieter:innen aus Gemeinnützigkeit, Wirtschaft und öffentlichen Einrichtungen bei der Planung, dem Neubau sowie der Modernisierung kleiner inklusiver Wohnangebote für Menschen mit Behinderung. Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zielt das Programm darauf ab, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch barrierearme, gemeinschaftsorientierte Strukturen zu steigern. Das Förderangebot deckt Investitions- und Baukosten sowie notwendige Ausstattungsmaßnahmen ab und richtet sich ausdrücklich an Vorhaben, in denen 2 bis 8 Bewohner:innen leben. Inklusionsaspekte, der Bedarf im jeweiligen Sozialraum und Nachhaltigkeitskriterien bilden die wesentlichen Bewertungsschwerpunkte, um passgenaue Projekte zu identifizieren und langfristig zu begleiten.

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich und erfolgt formlos über eine Projektskizze mit Kostenplan sowie einem aktuellen Grundbuchauszug. Gefördert werden ausschließlich einmalige Investitionsausgaben; betriebliche oder personelle Aufwendungen sind ausgeschlossen. Die kontinuierliche Vergabe gewährleistet eine flexible Projektumsetzung und ermöglicht eine frühzeitige Planungssicherheit. Durch die Bündelung regionaler und überregionaler Expertise trägt das Programm dazu bei, innovative Wohnkonzepte zu realisieren – von adaptierbaren Einzelzimmern bis zu gemeinsam genutzten Wohn- und Sozialräumen. Die Förderung leistet einen wichtigen Beitrag, um inklusives Wohnen in kleinen Einheiten zu fördern, indem sie Barrieren abbaut, Gemeinschaft stärkt und nachhaltige Wohnformen für Menschen mit Behinderung ermöglicht.

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