Zuschuss

Investitionsprogramm Ganztagsausbau

Förderung von Investitionen für Neubau, Umbau, Erweiterung, Ausstattung und Sanierung der kommunalen Bildungsinfrastruktur für Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern in Hessen. Anträge bis 31.12.2026 möglich.

Bildung Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Förderquote: 85%
Projektstart ab: 12.10.2021

Förderziel

Die Zuwendungen dienen der Förderung der Investitionstätigkeit im Bereich der ganztägigen Bildung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Primarstufe. Gefördert werden Investitionen für Neubau, Umbau, Erweiterung, Ausstattung sowie Sanierung der kommunalen Bildungsinfrastruktur, um Bildungs- und Betreuungsplätze sowie räumliche Kapazitäten für eine zeitgemäße Ganztagsbetreuung zu schaffen oder zu erhalten.

Förderfähige Ausgaben

  • Neubau
  • Umbau
  • Erweiterung
  • Ausstattung
  • Sanierung der Bildungsinfrastruktur

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Verwaltungskosten (Personalkosten, Sachkosten)
  • Sanierungsaufwendungen ausschließlich für Instandhaltung und Werterhalt

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Maßnahmenbeginn nicht vor dem 12.10.2021
  • Mindestinvestitionsvolumen je Maßnahme 40.000 €
  • Antragstellung bis 31.12.2026
  • Maßnahmenabschluss bis 31.12.2029
  • Keine Doppelförderung

Beschreibung

Investitionsprogramm Ganztagsausbau fördert in Hessen gezielt den Ausbau und die Modernisierung kommunaler Bildungsinfrastruktur für eine zeitgemäße, ganztägige Betreuung von Grundschulkindern. Öffentliche und gemeinnützige Träger:innen können Zuschüsse für Neubau, Umbau, Erweiterung, Ausstattung sowie Sanierung beantragen, um zusätzliche Bildungs- und Betreuungsplätze zu schaffen oder bestehende räumliche Kapazitäten zu erhalten. Mit einer attraktiven Förderquote von bis zu 85 % unterstützt das Programm Investitionsvolumina ab 40.000 Euro. Ausgaben für laufende Verwaltungskosten oder reine Instandhaltungsmaßnahmen sind hingegen nicht förderfähig. Die Maßnahme muss nach dem 12. Oktober 2021 begonnen und bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen sein, während Anträge bis spätestens 31. Dezember 2026 eingereicht werden müssen. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

Antragsberechtigt sind öffentliche Schulträger:innen, Träger:innen der Jugendhilfe sowie genehmigte Ersatzschulen und freigemeinnützige Hortanbieter:innen im Bereich der Primarstufe. Die Antragstellung und sämtliche Mittelabrufe erfolgen über das Kundenportal der WIBank Hessen. Nach positiver Prüfung durch das Hessische Kultusministerium (ggf. in Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales und Integration) wird die Förderfähigkeit formal festgestellt und die Maßnahme auf die öffentlich einsehbare Förderliste aufgenommen. Zuwendungen werden in der Regel halbjährlich ausgezahlt und sind innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Maßnahme nachzuweisen. Das Programm leistet so einen entscheidenden Beitrag zur Schaffung bedarfsgerechter Ganztagsangebote und stärkt Chancengleichheit für Kinder im Grundschulalter.

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