Investive Förderung von betrieblichen und zwischenbetrieblichen Lehrwerkstätten
Förderung von Unternehmen in Kärnten zur Errichtung und Ausstattung von betrieblichen und zwischenbetrieblichen Lehrwerkstätten. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Förderung ist die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Lehrausbildung zur nachhaltigen Integration junger Arbeitnehmer:innen in den Arbeitsmarkt sowie zur Deckung des Fachkräftebedarfs durch die Bereitstellung spezieller Ausbildungsinfrastrukturen und ergänzender Ausbildungsprogramme für Lehrlinge.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Infrastruktur und Ausstattung von Lehrwerkstätten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Kärnten
- Betreiber einer betrieblichen oder zwischenbetrieblichen Lehrwerkstatt
Bewertungskriterien
- Prüfung des Infrastruktur- und Betriebskonzeptes
- Vor-Ort-Kontrolle mit Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer
- Inhaltliche Prüfung des Förderantrages durch zuständige Kompetenzträger:innen
Beschreibung
Die Investive Förderung in Kärnten richtet sich an Unternehmen, die ihre Ausbildungsqualität durch den Aufbau und die Ausstattung betrieblicher oder zwischenbetrieblicher Lehrwerkstätten langfristig sichern möchten. Zielsetzung ist die nachhaltige Integration junger Arbeitnehmer:innen in den Arbeitsmarkt sowie die Deckung des regionalen Fachkräftebedarfs. Gefördert werden Investitionskosten für Infrastruktur und Ausstattung spezieller Ausbildungsbereiche, um Lehrlingen ergänzende Programme und praxisnahe Lernumgebungen zu bieten. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, solange der Sitz oder die Betriebsstätte in Kärnten liegt und als Betreiber:in einer entsprechenden Werkstatt fungiert.
Die Gewährung des Zuschusses erfolgt in jährlicher Staffelung entsprechend der Abschreibungsdauer der getätigten Investition. Zur Beurteilung zählen die Prüfung des Infrastruktur- und Betriebskonzepts durch die Fachabteilung des Landes Kärnten sowie eine eventuelle Vor-Ort-Kontrolle gemeinsam mit Vertreter:innen der Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer Kärnten. Anschließend wird der Förderantrag inhaltlich von zuständigen Kompetenzträger:innen bewertet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die bereitgestellten Mittel zielgerichtet in moderne Ausstattungen fließen und qualitativ hochwertige Ausbildungsprozesse ermöglichen. Unternehmen profitieren so von einer finanziellen Unterstützung, die nachhaltige Ausbildungsstandards fördert und einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Region leistet.
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