Zuschuss

Investive Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe)

Investive Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen in Sachsen. Zuschüsse bis zu 80 % (bei überregionalen Einrichtungen bis zu 90 %). Mindestfördersumme 2.500 € bzw. 10.000 € bei Kommunen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Förderquote: 80% - 90%

Förderziel

Der Freistaat Sachsen unterstützt investive Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen. Gefördert werden Neubau, Sanierung, Modernisierung und Erhalt notwendiger Einrichtungen, Dienste und Angebote sowie die barrierefreie Gestaltung bestehender, öffentlich zugänglicher Gebäude.

Förderfähige Ausgaben

  • Neubau
  • Sanierung
  • Modernisierung
  • Erhalt von Einrichtungen
  • Barrierefreie Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Träger der Einrichtung
  • Eigentum oder langfristiges Erbbaurecht am Gebäude
  • Bedarfsbestätigung durch zuständigen Landkreis/kreisfreie Stadt und Kommunalen Sozialverband Sachsen
  • Zusätzliche Bedarfsklärung durch Bundesagentur für Arbeit bei Werkstätten für behinderte Menschen
  • Eigenanteil von mindestens 10 %
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Bau-/Raumprogramm
  3. Bedarfsbestätigung
  4. Nachweis über Eigentum oder Erbbaurecht
  5. Finanzierungsplan

Beschreibung

Investive Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen in Sachsen richtet sich an öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände und Vereine, die in barrierefreie und soziale Infrastruktur investieren möchten. Mit Zuschüssen von bis zu 80 % (bei überregional tätigen Einrichtungen bis zu 90 %) werden Neubau, Sanierung, Modernisierung sowie der Erhalt notwendiger Angebote für Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen unterstützt. Dabei liegt die Mindestfördersumme bei 2.500 € für gemeinnützige Träger:innen und 10.000 € bei Kommunalverwaltungen. Ziel ist die Steigerung der Teilhabe durch den Ausbau öffentlich zugänglicher, barrierefrei gestalteter Räume.

Förderberechtigt sind Träger:innen, welche Eigentum oder ein langfristiges Erbbaurecht an den betreffenden Gebäuden nachweisen können und eine schriftliche Bedarfsbestätigung des zuständigen Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt sowie des Kommunalen Sozialverbands Sachsen vorlegen. Für Werkstätten für behinderte Menschen ist zusätzlich eine Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Ein Eigenanteil von mindestens 10 % sowie die vorrangige Ausschöpfung anderer Fördermöglichkeiten gehören zu den weiteren Voraussetzungen. Gefördert werden alle Ausgaben für Neubau, Sanierung, Modernisierung, Erhalt von Einrichtungen und die barrierefreie Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude. Zur Antragstellung sind eine Projektbeschreibung, ein Bau-/Raumprogramm, die Bedarfsbestätigung, ein Nachweis über Eigentum oder Erbbaurecht sowie ein detaillierter Finanzierungsplan einzureichen. Anträge können jederzeit fortlaufend gestellt werden, sodass eine flexible Umsetzung gewährleistet ist.

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