Zuschuss

Investive Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe)

Förderung von Investitionen in barrierefreie und moderne Einrichtungen, Dienste und Angebote für Menschen mit Behinderungen in Sachsen. Laufende Antragsstellung möglich.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen

Förderziel

Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch den Neubau, Umbau und die Ausstattung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten in Sachsen.

Förderfähige Ausgaben

  • Baukosten für Neubau und Umbau
  • Ausstattungskosten
  • Barrierefreie Sanierungsmaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Niederlassung in Sachsen
  • Erbringung von Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Kostenvoranschläge
  4. Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Wirksamkeit für die Teilhabe
  • Barrierefreiheitsgrad
  • Kosteneffizienz

Beschreibung

Die Investive Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen in Sachsen unterstützt gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen bei Investitionen, die die Teilhabe barrierefrei und bedarfsgerecht verbessern. Ziel ist die Errichtung, der Umbau und die Ausstattung moderner Einrichtungen und Dienste, um die gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Die Zuwendung kann laufend beantragt werden und erfolgt als Zuschuss für Projekte mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen, die nachweislich Leistungen für Menschen mit Behinderungen erbringen.

Gefördert werden insbesondere Baukosten für Neubau und Umbau, Ausstattungskosten sowie barrierefreie Sanierungsmaßnahmen. Bei der Auswahl überzeugender Vorhaben werden die Wirksamkeit für die Teilhabe, der erreichbare Barrierefreiheitsgrad und die Kosteneffizienz als zentrale Bewertungskriterien herangezogen. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich: Antragsformular, Projektbeschreibung mit Zielen und Maßnahmen, Kostenvoranschläge sowie ein detaillierter Finanzierungsplan. Diese Förderrichtlinie schafft die Grundlage für eine nachhaltige Verbesserung der Infrastruktur und leistet einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit in Sachsen.

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