Jobbegleiter
Förderung für die Beschäftigung von Fachkräften, die Menschen mit Asyl- und Migrationshintergrund bei der Integration in Arbeit unterstützen. Zuschuss bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, die Integration von Menschen mit Asyl- und Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, indem Fachkräfte in den Phasen Akquise, Beratung, Betreuung, Vermittlung und Nachsorge eingesetzt werden.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben der Jobbegleiter
- Sachausgaben (max. 15% der zuwendungsfähigen Personalausgaben)
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtsfähige Träger mit Erfahrung in Qualifizierung und Arbeitsförderung
- Einsatz von fachlich qualifizierten Jobbegleitern
- Mindestens 10% Eigenanteil der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- Aktuelle arbeitsmarktpolitische Stellungnahme der örtlichen Agentur für Arbeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Aktuelle arbeitsmarktpolitische Stellungnahme
- Unterstützungsschreiben
- Antragsformular
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit der Förderzielsetzung
- Qualifikation des eingesetzten Personals
- Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
Beschreibung
Das Förderprogramm „Jobbegleiter“ des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration bietet Zuschüsse zur Unterstützung der Integration von Menschen mit Asyl- und Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt an. Dieses Programm fördert den Einsatz fachlich qualifizierter Kräfte, die in den Bereichen Akquise, Beratung, Betreuung, Vermittlung und Nachsorge tätig werden. Durch den Anteilfinanzierungsansatz werden bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Personalkosten dieser Jobbegleiter:innen sowie ausgewählte Sachausgaben (maximal 15% der Personalausgaben) übernommen. Der Zuschuss richtet sich an rechtsfähige Träger mit Erfahrungen in der Qualifizierung und Arbeitsförderung, wie etwa Kommunen oder andere öffentliche Einrichtungen, und setzt einen Eigenanteil von mindestens 10% der Gesamtausgaben voraus.
Im Kern zielt die Förderung darauf ab, Menschen mit Integrationshindernissen den Zugang zum Arbeitsmarkt nachhaltig zu erleichtern. Zur Zielgruppe zählen über 25-jährige Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte, Personen mit Aufenthaltserlaubnis, Asylbewerber:innen mit guter Bleibeperspektive sowie Geduldete mit Beschäftigungsduldung. Zusätzlich können auch Personen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen, die über ausreichende sprachliche Kompetenzen verfügen, in die Förderung einbezogen werden. Die anspruchsvollen Fördervoraussetzungen werden durch die Vorlage einer aktuellen arbeitsmarktpolitischen Stellungnahme der örtlichen Agentur für Arbeit sowie ergänzender Unterstützungsschreiben untermauert. Die Einbindung qualifizierter Fachkräfte garantiert, dass die Beratung und Betreuung zielgruppengerecht und effektiv erfolgt.
Das Programm fordert die Antragstellung in der Regel vier bis fünf Monate vor Projektbeginn und verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der neben der individuellen Beratung auch den Aufbau von Netzwerken mit Kooperations- und Netzwerkpartner:innen in der Arbeitsvermittlung umfasst. Durch die enge Zusammenarbeit mit Unternehmen und relevanten Institutionen wird sichergestellt, dass die angebotenen Integrationsmaßnahmen optimal zur beruflichen Einbindung beitragen. Die Einhaltung der Förderrichtlinien und der rechtlichen Rahmenbedingungen gewährleistet eine wirtschaftliche und zielgerichtete Verwendung der Mittel. Insgesamt stellt die Förderung eine wertvolle Unterstützung dar, um den nachhaltigen Übergang von Menschen mit Asyl- und Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt effektiv zu begleiten und somit einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration zu leisten.