Josef-Krainer-Hilfsfonds
Einmalige Beihilfe für in Not geratene Personen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark. Laufend gültig seit 07.05.2013.
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Förderkriterien
Förderziel
Einmalige finanzielle Unterstützung zur Überwindung unverschuldeter und zeitlich begrenzbarer Notlagen in der Steiermark.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in der Steiermark
- Nachweis einer unverschuldeten und zeitlich begrenzbaren Notlage
- Vollständig eingebrachtes Ansuchen und positive Beurteilung durch die Landesamtsdirektion
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- vollständig ausgefülltes und von der Wohnsitzgemeinde bestätigtes Ansuchenformular
- Nachweise aller aktuellen Einnahmen und Ausgaben
- Unterlagen zur Erklärung der zeitlich begrenzbaren Notsituation
Bewertungskriterien
- Bewertung der vorgelegten Unterlagen
Beschreibung
Der Josef-Krainer-Hilfsfonds bietet in der Steiermark wohnhaften Personen eine einmalige Beihilfe zur finanziellen Entlastung in unverschuldeten, zeitlich begrenzbaren Notlagen. Seit dem 07. Mai 2013 können dauerhaft ansässige Österreicher:innen ebenso wie EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige, die sich über sechs Monate in der Region aufhalten und dauerhaft dort leben dürfen, einen Antrag stellen. Über einen Zuschuss werden existenzielle Bedürfnisse abgedeckt und kurzfristige Härten gemildert, um Betroffene rasch und unbürokratisch zu unterstützen. Die Vergabe erfolgt laufend und ist nicht an feste Fristen gebunden. Antragstellende erhalten nach positiver Prüfung eine einmalige Auszahlung, deren Höhe sich nach den eingereichten Unterlagen richtet.
Für eine erfolgreiche Förderung ist ein Hauptwohnsitz in der Steiermark Voraussetzung sowie der Nachweis einer unverschuldeten, zeitlich befristeten Notlage. Die Landesamtsdirektion bewertet die eingereichten Dokumente und trifft auf dieser Grundlage die Förderentscheidung. Ein vollständig ausgefülltes Ansuchen, bestätigt durch die Wohnsitzgemeinde, alle aktuellen Einkommens- und Ausgabennachweise sowie Nachweise zur Erklärung der Notlage müssen eingereicht werden. Die transparente, objektive Prüfung aller Unterlagen gewährleistet eine faire Vergabe und kurze Bearbeitungszeiten. Interessierte finden alle erforderlichen Formulare sowie Hinweise zur Antragstellung direkt bei der zuständigen Landesamtsdirektion, die als Förderungsgeberin die Abwicklung koordiniert und für die inhaltliche Beurteilung verantwortlich zeichnet.
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