Jüdisches Leben in Kunst und Kultur
Förderung kleiner Kunst- und Kulturprojekte im jüdischen Kontext in Sachsen im Rahmen des Themenjahrs TACHELES 2026. Anträge ab 02.02.2026 fortlaufend möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung kleinerer Kunst- und Kulturprojekte und Gastspiele, die jüdisches Leben in Sachsen im Jahr 2026 öffentlich sichtbar und erlebbar machen. Schwerpunkt liegt auf Veranstaltungen im ländlichen Raum, zeitgenössischen Perspektiven und interkulturellem Dialog.
Förderfähige Ausgaben
- Sachausgaben
- Honorarausgaben
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investive Maßnahmen
- Baumaßnahmen
- Touristische Angebote
- Wissenschaftliche Forschungsprojekte
- Sportveranstaltungen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Stiftungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Wohnsitz im Freistaat Sachsen
- Keine unmittelbare oder mittelbare staatliche Trägerschaft
- Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Antragformular
- Projektbeschreibung (1–3 Seiten)
- Vorstellung des Antragstellers
- Angaben zu beteiligten Personen und Kooperationspartnern
- Satzung und Gemeinnützigkeitsbescheinigung bei Vereinen
Bewertungskriterien
- Bezug zu jüdischer Kultur
- Zielgruppenansprache im ländlichen Raum
- Einbindung zeitgenössischer Perspektiven
- Förderung des interkulturellen Dialogs
Beschreibung
Im Rahmen des landesweiten Themenjahrs TACHELES 2026 unterstützt die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen kleinere Kunst- und Kulturvorhaben mit jüdischem Bezug im Freistaat Sachsen. Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Bildungseinrichtungen, Vereine und Existenzgründende mit Sitz oder Wohnsitz im ländlichen Raum können ab dem 2. Februar 2026 fortlaufend Anträge stellen. Gefördert werden Projekte und Gastspiele, die jüdisches Leben öffentlich sichtbar und erlebbar machen, zeitgenössische Perspektiven einbringen und den interkulturellen Dialog stärken. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Projektmaßnahme begonnen wurde und keine unmittelbare staatliche Trägerschaft besteht.
Förderfähig sind bis zu 80 % der Ausgaben (maximal 10.000 €) für Sach- sowie Honorarkosten bei einer Projektdauer von bis zu 12 Monaten. Beantragt werden können Summen zwischen 500 € und 10.000 €. Nicht gefördert werden investive Maßnahmen, Baumaßnahmen, touristische Angebote, wissenschaftliche Forschungsprojekte, Sportveranstaltungen oder Vorhaben mit überwiegend kommerziellen Absichten sowie Projekte ohne klaren Bezug zur jüdischen Kultur. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie Bezug zur jüdischen Kultur, Zielgruppenansprache im ländlichen Raum, Einbindung zeitgenössischer Sichtweisen und Förderung des interkulturellen Austauschs. Anträge sind online einzureichen und müssen eine Projektbeschreibung (1–3 Seiten), eine Darstellung der Antragstellenden sowie Angaben zu beteiligten Personen bzw. Kooperationspartner:innen enthalten. Vereine fügen zusätzlich Satzung und Gemeinnützigkeitsbescheinigung bei. Jeder Antrag sollte spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Projektbeginn eingereicht sein; bewilligte Mittel sind bis zum 1. Dezember 2026 abrufbar.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.